Anwalt.com Logo
Sie befinden sind hier: Startseite > 000022-rechtsanwaeltin-sabine-gruber-galle-53332-bornheim
  
Schrift:  Normal  L  XL  |  Land:  D  |  Merkzettel - Diese Seite hinzufügen

Sabine Gruber-Galle aus 53332 Bornheim


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Sabine Gruber-Galle spricht folgende Sprachen:


 

Frau Gruber-Galle ist seit 1985 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie war zunächst am Amts- und Landgericht Essen tätig und hat dort in einer Anwaltssozietät die familienrechtlichen Mandate bearbeitet. Sie blickt damit auf eine über 20-jährige Erfahrung im Familienrecht zurück. 1993 gründete sie die Kanzlei in Bornheim. Seit 2001 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.
Frau Gruber-Galle ist neben dem Familienrecht auch auf den Gebieten des Erbrechts, Adoptionsrechts und Verkehrsunfallrechts tätig.
Erste Besprechungstermine vereinbart Frau Gruber-Galle nach Möglichkeit selber, um sich vorab einen Überblick über die Problemstellung zu verschaffen, damit die Besprechung effizient durchgeführt werden kann. Besprechungstermine können auf Wunsch auch in den Abendstunden vereinbart werden.
Die Rechtsanwältin betreut die Mandanten von der Annahme des Mandats bis zum Abschluss persönlich. Sie legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und darauf, dass ihr Handeln für den Mandanten / die Mandantin  jederzeit transparent ist.
Die Kanzlei ist von Bonn, Köln und Wesseling mit der Straßenbahnlinie 16 zu erreichen ( 2 Minuten Fußweg ), mit dem KFZ von Bonn und Wesseling in zehn Minuten, von Köln in ca. 30 Minuten. Vor dem Haus stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Frau Gruber-Galle ist berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Frau Gruber-Galle spricht fließend Englisch.

Adresse

  • Sabine Gruber-Galle
  • Heisterbacher Str. 160
    53332 Bornheim

    Deutschland
  • Telefon   +49 2222 951070
  • Telefax   +49 2222 951071
  • www.Gruber-Galle.de

Anwalt merken Profil als PDF