Die Kanzlei wurde 1979 von Rechtsanwalt und Notar Klaus R. Boldt gegründet. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Familienrecht mit den Teilbereichen Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht, das Miet- und Pachtrecht sowie das Kaufrecht.
Durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer- und Steuerbüros und anderen spezialisierten Kanzleien ist eine umfassende und kompetente Beratung auch in komplexen Fällen gewährleistet.
Sie erreichen das Büro täglich in der Zeit von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr und außer am Freitag auch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Mittwochs ist die Kanzlei geschlossen. Gern steht Ihnen der Anwalt und Notar nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung.
Wenn Sie mit dem Bus kommen möchten, fahren Sie bis zur Station “Lollfuß-Treppe”. Von dort erreichen Sie das Büro in etwa zwei bis drei Gehminuten bequem zu Fuß.
Bei der Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen ausreichend Parkplätze in der Gutenbergstraße oder auf dem Theaterparkplatz zur Verfügung.
Klaus R. Boldt wurde 1947 in Delmenhorst geboren. Nach dem Abitur begann er zunächst eine Offiziersausbildung bei der Bundeswehr, entschloss sich dann jedoch zur Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums in Kiel. 1977 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Bei Bedarf berät Sie Herr Boldt auch in Englisch.
Arbeitsrecht
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Anwalts gehört das Individual-Arbeitsrecht. Herr Boldt vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Überwiegend geht es dabei um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Bei einem Aufhebungsvertrag ist zu beachten, dass dieser eine Sperrfrist gegenüber dem Arbeitsamt begründen kann. Sie sollten sich also beraten lassen, bevor Sie einen solchen Vertrag unterzeichnen.
Der Anwalt vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen vor Gericht. Er erhebt zum Beispiel für Sie Kündigungsschutzklage und macht Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Soll ein Arbeitsverhältnis begründet werden, entwirft Herr Boldt für Sie den Arbeitsvertrag oder überprüft einen vorhandenen Vertragsentwurf.
Familienrecht
Die familienrechtliche Beratung umfasst die Vertretung bei einer Scheidung sowie bei allen damit verbundenen Folgesachen, zum Beispiel dem Versorgungsausgleich, der Vermögensauseinandersetzung und der Geltendmachung von Unterhalt. Das vorrangige Ziel des Juristen ist die einvernehmliche Scheidung und besonders die Rücksichtnahme auf vorhandene Kinder. Das Scheidungsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, außergerichtliche Regelungen zu treffen, was sich günstig auf die Gerichtskosten auswirken kann.
Mietrecht
Ein weiterer Schwerpunkt des Anwaltes ist die Beratung im Mietrecht und Pachtrecht. Rechtsanwalt Boldt vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Meist geht es dabei um die Beendigung eines Mietverhältnisses und die daraus resultierenden Pflichten wie die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Schadenersatz für Schäden an der Mietsache. Herr Boldt informiert Sie außerdem über die Fristen, die Sie bei einer Kündigung einhalten müssen, und über die Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung. Er entwirft auf Wunsch einen Mietvertrag nach Ihren Vorstellungen oder überprüft einen angebotenen Vertrag.
Allgemeines Zivilrecht
Der Rechtsanwalt bietet ferner Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen, die das allgemeine Zivilrecht betreffen. Dazu zählen unter anderem das Kaufrecht und das Gewährleistungsrecht oder nachbarrechtliche Streitigkeiten.
Strafrecht
Der erfahrene Strafverteidiger vertritt Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch beim Vorwurf, ein Kapitaldelikt oder einen anderen strafrechtlichen Verstoß, zum Beispiel gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen zu haben. Dies umfasst die Verteidigung sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung.
Verkehrsrecht
Herr Boldt übernimmt nach einem Verkehrsunfall die gesamte Schadensregulierung sowie die Vertretung in einem aufgrund des Unfalls eingeleiteten Verkehrsstrafverfahren oder Bußgeldverfahren. Er macht für Sie Schadensersatz geltend, wenn Ihnen zum Beispiel Haushaltsführungsschäden oder Mietwagenkosten entstanden sind. Außerdem setzt er Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld gerichtlich durch, wenn Sie eine Körperverletzung erlitten haben.
Tätigkeit als Notar
Als Notar ist Herr Boldt berechtigt, Beurkundungen vorzunehmen und Beglaubigungen auszufertigen. Außerdem erfordern einige Geschäfte die Mitwirkung eines Notars, zum Beispiel ein Immobilienkaufvertrag.
Herr Boldt berät außerdem Unternehmer und Existenzgründer zum geltenden Gesellschaftsrecht. Häufig sind bei einer Firmengründung mehrere Gesellschaftsformen denkbar, die jedoch ganz unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen haben. So erfordern die meisten Gesellschaftsformen ein Stammkapital und eine Eintragung ins Handelsregister.
Erbrecht
Er berät Sie im Erbrecht, wenn Sie einen Erbvertrag schließen oder ein Testament errichten möchten. Ist bereits der Erbfall eingetreten, informiert er Sie über die Möglichkeiten der Ausschlagung der Erbschaft sowie die Begrenzung der Haftung auf den Nachlass.
Seine vielen zufriedenen Mandanten schätzen an Rechtsanwalt Boldt besonders, dass er sich grundsätzlich sehr viel Zeit für jeden Fall nimmt. Auch nach der gründlichen Absprache der gemeinsamen Strategie erhält der Mandant alle wichtigen Schreiben zur Kenntnis, bevor sie versendet werden.
Der Anwalt selbst ist in den Fällen, in denen es möglich erscheint, vorrangig um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Er ist jedoch auch ein starker Partner im gerichtlichen Prozess, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.
Der ehemalige Leistungssportler hält sich mit Joggen und Fahrradfahren fit für die täglichen Anforderungen. Er ist außerdem ein begeisterter Hobby-Fotograf.