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Heidemarie Loger-Flöthmann aus 69168 Wiesloch


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Heidemarie Loger-Flöthmann spricht folgende Sprachen:


 

Heidemarie Loger-Flöthmann, die 1966 in Stapelmoorheide in Ostfriesland geboren wurde, arbeitete von 1985 bis 1996 in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Conring u.  Smeding-Terveer in Weener als Rechtsanwalts- und Notarangestellte. 
Von 1996 bis 2000 studierte sie in Göttingen Rechtswissenschaften und war neben dem Studium in einer Anwalts- und Notarkanzlei überwiegend im Bereich der Vertragsgestaltung (Grundstückskaufverträge /  Testamente) tätig. 
Nachdem sie aus persönlichen Gründen nach Bade-Württemberg verzogen war, leistete sie ihren Referendarsdienst in Mosbach im Odenwald ab. Daneben absolvierte sie  ein Praktikum bei einer international tätigen Software-Firma in Darmstadt, wo sie vor allem für den nationalen und internationalen Bereich Verträge mitgestaltete Nachdem sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen worden war, übernahm die Juristin die Kanzlei in Wiesloch. Frau Loger-Flöthmann verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Heidemarie Loger-Flöthmann bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Im Familienrecht bearbeitet die Juristin die Themengebiete Trennung und Scheidung in Verbindung mit den einhergehenden Rechtsfragen zu Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzungen, Aufenthaltsbestimmung und Rentenanwartschaft. Darüber hinaus begleitet sie ihre Mandanten bei einer Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung. Möchten Sie hingegen einen Ehevertrag abschließen oder sich lediglich über Gütertrennung beraten lassen, so steht Ihnen Rechtsanwältin Loger-Flöthmann ebenfalls gerne zur Seite.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellt im Familienrecht das Gewaltschutzgesetz dar, welches im Falle von häuslicher Gewalt in Kraft tritt und dazu dient, den Täter im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen, um weitere tätliche Übergriffe auf das Opfer zu verhindern.

Im Erbrecht werden Sie von der Juristin beraten und vertreten, wenn es um die Regelung der vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen geht. Sie bearbeitet Ansprüche auf Pflichtteil und Pflichtteilergänzung, Fragen zu Erbscheinerteilung, Enterbung und Patientenverfügung sowie Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Neben der Beratung auf allen Gebieten des Erbrechts übernimmt sie zudem die individuelle Gestaltung oder Überprüfung von Erbvertrag, Testament und Ehevertrag.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Loger-Flöthmann liegt im Vertragsrecht, in welchem sie die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von Verträgen übernimmt, insbesondere von Ehevertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag (Kommanditgesellschaft, GmbH mit den entsprechenden Handelsregisteranmeldungen) und Kaufvertrag. 
Wird ein Vertrag verletzt, so tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. In diesem werden unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung geregelt.

Im Mietrecht berät und vertritt die Juristin Vermieter und Mieter in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Ihre anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich über alle mietrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigung, Mietminderung, Mieterhöhung, Räumungsklage und Mietrückstand.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht reicht für Rechtsanwältin Heidemarie Loger-Flöthmann über die Bereiche Zivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Zivilrecht steht vorwiegend die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch — zum Beispiel Schmerzensgeld bei Personenschaden — im Zentrum. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, tritt das Ordnungswidrigkeitenrecht in Kraft. Dies ist zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fall. Die Juristin überprüft den Bußgeldbescheid und erhebt Einspruch dagegen. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit Führerscheinentzug und Fahrverbot werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich von der Rechtsanwältin vertreten.

Adresse

  • Loger-Flöthmann & Schwarz Rechtsanwälte in Partnerschaft
  • Hauptstr. 76/1
    69168 Wiesloch

    Deutschland
  • Telefon   +49 6222 389842
  • Telefax   +49 6222 389843
  • rechtsanwalt-wiesloch.de

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