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Ursula Flechtner aus 90489 Nürnberg


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Ursula Flechtner spricht folgende Sprachen:


 

Fachanwältin Ursula Flechtner berät und vertritt Sie ausschließlich im Erbrecht. In der Vergangenheit war sie mehrmals in der Liste des Magazins Focus der „Besten Erbrechtler Deutschlands" genannt.

Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen des Erblassers übereinstimmt, geht kein Weg daran vorbei, die richtigen Weichen frühzeitig durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu stellen.

Insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge muss die jüngere Generation die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, ist die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Ursula Flechtner unterstützt Sie sowohl bei der zivilrechtlich und steuerrechtlich angemessenen Planung als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält sie auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe.

Aber auch als Privatperson ist Erben und Vererben keine einfache Angelegenheit.

Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt; sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen oder das ein berechtigter Auskunftsanspruch einfach ignoriert wird. Häufig geht es auch um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist oder wem ein Pflichtteilsanspruch oder  Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht.

Jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, sollte den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen. Insbesondere bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Erbenhaftung (Nachlasshaftung) und beim möglichen Verkauf von Erbteilen, vertritt Ursula Flechtner Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche.

Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche oder vorweggenommene Erbfolge informieren oder ihr selbst aufgesetztes Testament oder ihre letztwillige Verfügung überprüfen lassen. Gerne steht Sie Ihnen auch hierbei zur Seite.

Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich durch die kompetente Juristin eine Patientenverfügung oder Generalvollmacht entwerfen lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.

Rechtsanwältin Flechtner ist Ihnen als Fachanwältin für Erbrecht behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Bei ihrer rechtlichen Tätigkeit ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Flechtner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Die Juristin ist in vielen Ehrenämtern engagiert. Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), des Instituts für Erbrecht (IFE) und fungiert als Regionalbeauftragte für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist außerdem noch Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung im Bereich des Erbrechts.

Die Büroräume befinden in Nürnberg-Wöhrd. Es besteht eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr. Die U-Bahnhaltestelle „Wöhrder Wiese" sowie die Straßenbahnhaltestelle befinden sich in wenigen Metern Entfernung.

Beratungstermine können während der üblichen Büroöffnungszeiten vereinbart werden. Sollte Rechtsanwältin Flechtner einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Rückruf. Bei begründetem Bedarf sind Termine auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Auf den persönlichen Kontakt legt Fachanwältin Flechtner großen Wert. Sie freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!

Adresse

  • Ursula Flechtner - Fachanwältin für Erbrecht
  • Theodorstraße 1
    90489 Nürnberg
    Wöhrd
    Deutschland
  • Telefon   +49 911 222004
  • Telefax   +49 911 226357
  • www.flechtner-erbrecht.de

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