Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht Hans Kleine-Benne übernahm 1993 eine seit 1981 bestehende Anwaltskanzlei in Solingen. Die Kanzlei betreut Privatleute sowie mittelständische Unternehmen in den Bereichen Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht), Verkehrsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Der Jurist korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Herr Kleine-Benne ist in überregionalen Verbänden eingebunden und Mitglied im Deutscher Anwaltsverein (DAV) und den dortigen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Arbeitsrecht, in der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung und dem Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und Forschung e.V. IBWF. In der Europäische Anwaltskooperation EAK fungiert der Jurist als Aufsichtsratsvorsitzender.
Das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Kleine-Benne dar. Er berät Sie von der Gründung einer Gesellschaft und der Auswahl von Gesellschaftsformen (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Zu seinen Leistungen zählen vertragliche Gestaltung und Beratung bei Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Auch seine Erfahrung als vereidigter Buchprüfer fließt hier mit in die Beratung ein. Herr Kleine-Benne kümmert sich des Weiteren für Sie um Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Hans Kleine-Benne Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen zu Fragen bezüglich Urlaub, Kündigung, Gehalt, Mobbing, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot. Zu den Leistungen des Juristen gehören auch die Abmahnung und die Kündigungsvorbereitung. Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Kleine-Benne zum Betriebsverfassungsrecht, Betriebsrat und zum Tarifvertrag sowie Tarifbindung. Auch im Öffentlichen Dienstrecht werden Sie kompetent vertreten.
Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Hans Kleine-Benne in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Auch das Unterhaltsrecht und Sorgerecht sowie Fragen zum Erbrecht sind hier oft von Bedeutung.
Im Erbrecht berät Sie Rechtsanwalt Kleine-Benne in allen Fragen rund um den Nachlass, der Erbfolge, Testament, Pflichtteil oder Erbschein. Er unterstützt Sie bei der Planung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte und hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Herrn Kleine-Bennes das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen, vertraglichen Pflichtverletzungen sowie Prüfung von Gewährleistungsrechten (Schadensersatzrecht, Haftungsrecht).
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung (Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten Schmerzensgeld Verdienstausfall) mit den Versicherungen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot.
Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt in der Fußgängerzone in Solingen-Mitte. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind im Parkhaus Bachtor Parkplätze vorhanden.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Herr Kleine-Benne legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit Frau Overath und Frau Volmer vom Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr. Am Freitag ist die Kanzlei bis 16.00 Uhr für Sie geöffnet.