Holger Brandl ist ein seit 2003 in Kassel etablierter Rechtsanwalt, den die Mandanten gerne und oft weiterempfehlen. Die Kanzlei zeichnet sich durch Freundlichkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Kompetenz aus. Rechtsanwalt Brandl versteckt sich nicht hinter juristischen Fachausdrücken, sondern stellt Ihnen Ihren Fall transparent und verständlich dar. Außerdem ist er bemüht, ein an Ihren wirtschaftlichen Interessen ausgerichtetes und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Herr Brandl bearbeitet in erster Linie Mandate aus dem Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht.
Rechtsanwalt Brandl hat große Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensinsolvenz und der Schuldnerberatung durch Hunderte von vorbereiteten und eingeleiteten Insolvenzverfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz. Er analysiert die finanzielle Situation und führt mit den Gläubigern Verhandlungen über einen möglichen Schuldenerlass und veranlasst unter Umständen die Einreichung einer Insolvenz. Holger Brandl berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um Bankrott, Betriebsfortführung, Betriebsübergang, Betriebsübernahme, Betriebsveräußerung, Insolvenzanfechtung, Insolvenzplan, Kontopfändung, Liquiditätsplan, Lohnpfändung, Nachlassinsolvenz, Pfändung, Schufa-Eintrag, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und Zwangsvollstreckung. Gerne steht er Ihnen auch bei typischen Straftaten von Schuldnern (Eingehungsbetrug, § 266 a StGB, Bankrott, Insolvenzverschleppung) zur Seite. Ihr Vorteil bei Rechtsanwalt Brandl: Sie warten nicht monatelang auf einen Termin - und gerade im Insolvenzrecht gilt, dass eine frühzeitige Krisenintervention die Chance bietet, das Insolvenzverfahren aktiv mitzugestalten.
Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Brandl Sie in allen bei Trennung und Scheidung anstehenden Fragen. Hier geht es in erster Linie um Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht für Kinder, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn, Versorgungsausgleich, Scheidungsvoraussetzungen und Trennungsjahr.
Holger Brandl berät Sie in sämtlichen erbrechtlichen Bereichen vor und nach dem Erbfall. Die Beratung vor dem Erbfall beinhaltet insbesondere die Vermögensübertragung, meist mittels Testament oder Erbvertrag. Die Tätigkeit nach dem Erbfall ist vielschichtig, oftmals geht es um die Überprüfung der letztwilligen Verfügung oder um die Beratung hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge. Im Falle einer Enterbung werden Sie von Rechtsanwalt Brandl hinsichtlich Ihrer Mindestrechte beraten und insbesondere bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch vertreten. Auch bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft ist er stets bemüht, eine kostensparende einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Im Arbeitsrecht hat Herr Brandl seine Tätigkeit auf individualrechtliche Angelegenheiten konzentriert, zu welchen vor allem die Themen Kündigungsschutz, Abfindung, Lohnanspruch und Urlaubsanspruch zählen. Ferner steht Ihnen der Jurist bei Fragen zu Abmahnung, Versetzung, Aufhebungsvertrag, Arbeitgeberzielvorgabe und Änderungsvertrag zur Seite.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Brandl berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung im Mietverhältnis auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Punkte: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Die Kanzlei befindet im Zentrum von Kassel, direkt am Brüder-Grimm-Platz, gegenüber vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Für Mandanten mit Pkw finden Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern. Zudem besteht eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr, da sich mehrere Straßenbahnhaltestellen (Linie 3, 4, 5 und 8) in unmittelbarer Nähe befinden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Brandl persönlich vereinbart werden. Bei Bedarf sind Termine außerhalb dieser Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten selbstverständlich möglich.
Rechtsanwalt Brandl freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!