Die medizinrechtlich ausgelegte Kanzlei Stolze wurde zum 01.01.2006 von Rechtsanwältin Annett Stolze in München gegründet. Die Juristin ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt sowie Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer München.
Sie finden die Kanzlei in der Fußgängerzone der Münchener Altstadt, im Gebäude des Tivoli-Kinos. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen öffentliche Parkmöglichkeiten in einem nahegelegenem Parkhaus (300 Meter) zur Verfügung. Aufgrund der günstigen Lage zur nur wenige Gehminuten entfernten S-Bahn- und U-Bahnhaltestelle ”Marienplatz” bestehen zudem gute Anbindungen über den öffentlichen Personennahverkehr.
Beratungstermine — bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich — werden über das Sekretariat der Kanzlei gerne nach Absprache vereinbart.
Die Kanzlei Stolze, deren Klientel sich aus Patienten sowie mittelständische Medizinunternehmen und Arztpraxen zusammensetzt, kooperiert zudem mit der Rechtsanwaltskanzlei Heublein & Heublein in München, die auf weitere Rechtsgebiete spezialisiert ist, so dass Sie auch für die weiteren Rechtsfragen kompetente Ansprechpartner finden.