Die im August 2004 von Diplom-Jurist Andreas Meyer gegründete Kanzlei Meyer liegt direkt im Stadtzentrum von Kiel, über dem bekannten Kino „Die Brücke". Parkplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden. Nahezu alle Kieler Buslinien halten in unmittelbarer Nähe der Kanzlei.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Rechtsanwalt Andreas Meyer betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Er spricht fließend Englisch.
Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit. Rechtsanwalt Andreas Meyer berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Als Strafverteidiger setzt sich Rechtsanwalt Meyer bundesweit für ein rechtmäßiges und faires Verfahren für Sie ein. Ein Strafverteidiger ist ein im Strafrecht (allgemeines Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht) tätiger Rechtsanwalt. Insbesondere bei Verhaftung und Durchsuchung ist zügiges Handeln oberstes Gebot, um Ihre Rechte umfassend und optimal zu wahren.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht gehören unter anderem Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist.