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Sönke Rath-Hansen aus 24340 Eckernförde


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Sönke Rath-Hansen spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen ist seit 2002 als Einzellanwalt in Bürogemeinschaft mit einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei für seine Mandanten tätig.

Der Jurist betreut Privatleute, Handwerksbetriebe und kleine bis mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vor allem das Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können Sie mit dem Sekretariat oder Herrn Rath-Hansen persönlich Beratungstermine vereinbaren, die flexibel gestaltet werden können. Bei Bedarf ist Herr Rath-Hansen auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da.

Die Kanzleiräume in Eckernförde finden Sie direkt im Alten Speicher bei den Speicherpassagen mit einem schönen Ausblick über den Binnenhafen. Mandanten mit Pkw finden dort ausreichend öffentliche Parkplatzmöglichkeiten. Es gibt auch gute Busverbindungen zu den Speicherpassagen, und der Bahnhof liegt in direkter Nähe für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Sönke Rath-Hansen wurde 1971 in Hamburg geboren, verbrachte aber auch schon seine Kindheit in Eckernförde. Nach dem Abitur machte Herr Rath-Hansen zunächst eine Lehre als Versicherungskaufmann, bevor er in Kiel Rechtswissenschaften studierte und dort das anschließende Referendariat absolvierte. Im Jahr 2002 wurde Sönke Rath-Hansen als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem für seine Mandanten tätig. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

An seiner Tätigkeit reizt Herrn Rath-Hansen die Vielseitigkeit der Arbeit und der Kontakt mit den Menschen sowie natürlich auch der erfolgreiche Abschluss einer Rechtsangelegenheit. Eine persönliche Betreuung, bei der er auf die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten eingeht, ist ihm dabei sehr wichtig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen ist das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, von der Beratung zum Arbeitsvertrag und dessen Abschluss über Fragen zur Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur Vorbereitung von Kündigung und Aufhebungsvertrag und Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso informiert er Sie zu folgenden Themen: Abmahnung, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikation und Sonderzahlung, Urlaub, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Betriebsrente, Arbeitszeit und Mobbing. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Mandanten der Kanzlei. Dadurch kennt Rechtsanwalt Rath-Hansen auch diejenigen Interessen und Empfindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite, die nur hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden, die aber für eine optimale und konfliktarme Problemlösung beachtet werden müssen. Herr Rath-Hansen hat auch den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert, was seine Kompetenz auf diesem Gebiet unterstreicht.

Auch im Strafrecht steht Herr Rath-Hansen als Strafverteidiger kompetent an Ihrer Seite. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Herrn Rath-Hansen auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird kompetent beraten und betreut.

Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen berät und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich auch bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, zum Beispiel dem Führerscheinentzug, der Nachschulung, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Führerschein auf Probe. Er berät Sie des Weiteren bezüglich "Führerscheintourismus", Fahrtenbuchauflage und Punkteabbau.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung im Mietverhältnis auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Punkte: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Auch im Versicherungsrecht werden Sie von Herrn Rath-Hansen kompetent beraten und vertreten. Es handelt sich hier um ein Rechtsgebiet, das oftmals vom Ungleichgewicht der Vertragspartner geprägt ist. So ist es einem Laien häufig nicht möglich, die verklausulierte Sprache der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu verstehen. Rechtsanwalt Rath-Hansen übernimmt daher die Überprüfung der AVB in Ihrem Versicherungsvertrag vor Vertragsabschluss oder wenn ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung jedoch nicht bezahlen möchte. Im Schadensfall beruft sich der Versicherer oft darauf, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht habe oder einer Mitwirkungspflicht, zum Beispiel der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalles, nicht nachgekommen sei.

Im Versicherungsfall sollten Sie daher möglichst schnell die fachkundige Hilfe von Rechtsanwalt Rath-Hansen in Anspruch nehmen. Er kann Ihnen bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei umfasst die Beratung und Vertretung alle Arten von Versicherungen wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung), Sachversicherung (Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Glasversicherung, Feuerversicherung) und die Kraftfahrzeugversicherung. Die kompetente Beratung von Rechtsanwalt Sönke Rath-Hansen auf diesem Gebiet resultiert nicht zuletzt ausder Tatsache,, dass er als gelernter Versicherungskaufmann und auch aus seiner zeitweiligen Tätigkeit in der Versicherungsbranche einen tiefen Einblick im Versicherungswesen gewonnen hat und dies für seine Mandanten nutzt.

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