Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider gründete 1997 seine Einzelkanzlei in Mölln. Heute arbeitet er mit Rechtsanwältin und Notarin Sibylle Coenen in Bürogemeinschaft.
Die Büroräume liegen zentral in der Innenstadt von Mölln im Gebäude der Polizei. Vor dem Gebäude sind ausreichend kostenfreie Parkplätze vorhanden. Im Übrigen besteht ein guter Anschluss an das örtliche Nahverkehrsnetz. Der Möllner Hauptbahnhof und eine Bushaltestelle sind in Fußnähe.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei Schneider gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang.
Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Dieses ist montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr, sodann von 14.30 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Michael Schneider wurde 1954 in Hamburg geboren. Im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er an der Universität Hamburg Jura. Nach dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel wurde Herr Schneider 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor der Gründung seiner Kanzlei 1997 war er als angestellter Rechtsanwalt in Hamburg und Mölln tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1997.
Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem privaten Baurecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Michael Schneiders nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Ferner berät und vertritt Herr Schneider seine Mandanten umfassend beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Spektrum der Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Strukturierung von Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung. Hinzu kommt die Beratung beim Abschluss von Nutzungsvertrag und Betriebsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsimmobilien und Gewerbeimmobilien. Mit weitreichenden Spezialkenntnissen berät Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider darüber hinaus bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche aufgrund der Regelungen im Vermögensgesetz und Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Selbstverständlich unterstützt Herr Schneider seine Mandanten auch weitergehend bei der Vermittlung von Gutachtern und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren.
Im Bereich Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung bei Abschluss oder Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider auch beratend zur Seite bei:
Im Verkehrsrecht vertritt Herr Schneider Sie umfassend gegenüber dem Unfallgegner, der Haftpflichtversicherung, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Beispiele sind folgende Problembereiche:
Unter den Bereich Erbrecht fallen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihre Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe, Firmennachfolgeregelung). Nach dem Erbfall erfolgt durch Rechtsanwalt und Notar Michael Schneider die Überprüfung der Erbfolge, erbrechtlicher Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und ihre Durchsetzung. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Problemkreise, die zu seiner Tätigkeit gehören.