Herr Kleikamp wurde 1956 geboren und studierte in Münster Rechtswissenschaften.
Nach dem Assessorexamen arbeitete Herr Kleikamp zunächst als Finanzbeamter des höheren Dienstes, zuletzt als stellvertretender Leiter eines Finanzamtes.
Seit 1992 ist Herr Kleikamp zugelassener Anwalt und trat in eine renommierte Frankfurter Wirtschafts- und Steuerkanzlei ein. Dort betreute er vornehmlich anspruchsvolle wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Mandate.
In 1995 gründete er die hier vorzustellende eigene Kanzlei in Kronberg/Ts.
Herr Kleikamp ist beim Amts- und Landgericht sowie beim Oberlandesgericht zugelassen und damit auch an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Die Mandanten beauftragen Herrn Kleikamp mit der Wahrnehmung und Umsetzung von vornehmlich wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung über die Vertragsverhandlung und auch – falls nötig –bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Mandanten.
Herr Kleikamp ist Fachanwalt für Steuerrecht. Gerade wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungen zu wählen, beispielsweise im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen, aber auch vorweggenommenen Erbfolgen, aber auch Schenkungen oder auch bei der Frage, ob von den Möglichkeiten der Steueramnestie Gebrauch gemacht werden soll oder ob stattdessen eine Selbstanzeige zu erstatten ist oder einer der möglichen anderen Wege in einem solchen Fall beschritten werden soll, sind sorgfältige, manchmal auch sehr schnelle Entscheidungen notwendig, in denen Herr Kleikamp aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung und des Einsatzes der entsprechenden Fachliteratur schnell eine hervorragende Hilfe bieten kann.
Herr Kleikamp wird auch in – häufig schwierigen – Steuerstraffällen mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mandantschaft beauftragt. In der Vergangenheit konnte Herr Kleikamp oft eine sehr schnelle und für die Mandantschaft sehr erfreuliche und sehr günstige Verfahrensbeendigung erreichen; hierbei kamen Herrn Kleikamp nicht nur seine hervorragenden fachlichen Kenntnisse des Steuerrechts, sondern auch sein konsequentes und verbindliches Auftreten einerseits wie seine Bereitsschaft zu einer einer einvernehmlichen Regelung unter Beachtung der Rechte des Mandanten andererseits zugute.
Auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer suchen seinen Rat und seine Hilfe, teils sogar in eigenen Angelegenheiten.
Herr Rechtsanwalt Kleikamp ist auch für Mandanten aus dem Ausland, u.a. für Mandanten aus Portugal, aus den USA, aus Dänemark, aus Großbritannien, aus Ungarn, aus der Schweiz und aus anderen Ländern tätig.