Herr Ott-Eulberg ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Volljurist wurde 1955 in Augsburg geboren, studierte in München sowie in Augsburg Rechtswissenschaften und verfügt über die OLG-Zulassung. Die juristischen Stärken des Anwaltes liegen in seiner Analysefähigkeit, in der schnellen Umsetzung und in seiner Beharrlichkeit bei der Verfolgung von Zielen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Ott-Eulberg ist das Erbrecht. Der Volljurist befasst sich mit der Gestaltung von Testamenten, dem Pflichtteilsrecht, dem Erbschaftssteuerrecht sowie der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Auch bei Sozialhilferegress vertritt Sie der erfahrene Rechtsanwalt kompetent. Wenn kein Testament aufzufinden ist, spielt das Erbscheinverfahren für die Angehörigen eine wichtige Rolle. Herr Ott-Eulberg beantragt für Sie einen Erbschein und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Auch Behindertentestamente und Ehegattentestamente setzt der Anwalt auf. Die Vermögensübergabe, die Hausübergabe oder die Firmenübergabe sollten professionell geregelt werden, weshalb Sie Michael Ott-Euberg umfassend berät. Das internationale Erbrecht ist ebenfalls ein Spezialgebiet der Kanzlei. Umfangreiche juristische Erbrechtskenntnisse über Länder wie Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und USA sind die Grundlage der Beratung.