Rechtsanwalt Gunnar Becker, seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen, gründete seine Einzelkanzlei 2001. Er arbeitet mit den Rechtsanwälten Katja Wiemer und Jörg Käding in Bürogemeinschaft.
Sie finden die Kanzleiräume im Weidenstieg 18 in Hamburg - Eimsbüttel unweit der Kaifu Lodge und der Christuskirche. Die Haltestelle „Christuskirche" der U-Bahnlinie 2 ist circa fünf Gehminuten entfernt. Außerdem halten die Buslinien 4, 20 und 25 in Fußnähe. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze vorhanden.
Die Terminvereinbarung mit dem Sekretariat ist montags bis freitags von 09.00 bis 17.30 möglich. Termine werden auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vergeben. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine vor Ort im Hause des Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Gunnar Becker berät und vertritt Sie im Medizinrecht, Vertragsrecht und IT-Recht.
Ärzte sind auch nur Menschen, und Menschen unterlaufen Fehler. Nicht „de lege artis" durchgeführte Eingriffe („Kunstfehler") sind in der Praxis nicht die Regel. Rechtsanwalt Becker vertritt die Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt, Kliniken et cetera) gleichermaßen wie die Patienten bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auf Seiten der Leistungserbringer betreut Herr Becker außerdem im Vertragsarztrecht (Zulassung, Abrechnung), bei Arztkooperation oder bei der Abrechnung der Leistungen gegenüber Privatpatienten.
Im Vertragsrecht steht die vorbeugende Interessenwahrnehmung im Vordergrund. Hier umfasst die Tätigkeit von Gunnar Becker die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht, ist das tägliche Geschäft von Rechtsanwalt Becker im Bereich IT-Recht. Im Rahmen dieses Schwerpunktes unterstützt er Sie ferner bei Fragen rund um ihren Auftritt im Internet, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsverhandlungen bei IT-Verträgen, Recht des E-Commerce und Internetrecht sowie bei Rechtsfragen der IT-Sicherheit (Datenschutzrecht, Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit et cetera).
Außerhalb der Kanzlei ist Herr Becker seit 2001 für die Verbraucherzentrale Hamburg tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellt er Schriftsätze und berät einmal pro Woche Verbraucher im Telekommunikationsrecht und Internetrecht.