Rechtsanwalt Martin Röhlen betreibt seit 2005 seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit vier weiteren Rechtsanwälten. Die Kanzleiräume liegen zentral in Mönchengladbach im Axa-Haus, direkt in der Fußgängerzone zwischen Bahnhof und dem Alten Markt. Sie sind mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen. Für Mandanten mit Pkw bietet in unmittelbarer Umgebung das Parkhaus in der Stepgesstraße eine gute Parkmöglichkeit.
Martin Röhlen, seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen, bearbeitet Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Herr Röhlen spricht Englisch und Französisch.
Im Arbeitsrecht wird Rechtsanwalt Röhlen für Sie insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: Er tritt in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren für Sie auf, entwirft Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Teilzeitvertrag oder Abwicklungsvertrag, berät und vertritt Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis (wie Mobbing, Kündigung, Änderungskündigung, Abmahnung, Urlaub, Insolvenz, Gehalt und Zeugnis et cetera).
Im Mietrecht berät Martin Röhlen zum Beispiel wie ein Mietvertrag sinnvoll zu gestalten ist, ob und wann eine Mieterhöhung oder Mietminderung zulässig ist, wann eine Kündigung bei befristetem und unbefristetem Mietvertrag möglich ist oder bei Fragen zu Schönheitsreparatur, Kautionszahlung, Reparatur und Mängeln an der Mietsache sowie über Mietgarantieverträge.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht gehören unter anderem Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist.
Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat und den sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat, zum Beispiel eine Baugenehmigung, oder der Staat etwas vom Bürger, zum Beispiel Geld für den Straßenausbau, oder spricht eine Gewerbeuntersagung aus, dann ist dieses Teil des Verwaltungsrechts. Rechtsanwalt Röhlen ist Ihr Ansprechpartner für die Lösung dieser oder ähnlicher Probleme.