Die Anwaltskanzlei K. Roth wurde 1999 in Hamburg gegründet und ist leicht zu finden.
Die Kanzleiräume befinden sich an den Landungsbrücken im Hamburger Hafen. Mit der Bahn können Sie die Kanzlei bequem mit der U 3 oder der S-Bahn bis zur Haltestelle “Landungsbrücken” erreichen und dort in Richtung Hafentor aussteigen. Mandanten mit Pkw finden in den umliegenden Parkhäusern Abstellplätze.
Die Kernzeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.15 bis 17.00 Uhr. Termine können in dieser Zeit mit dem Sekretariat vereinbart werden. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich. Bei Bedarf korrespondiert Rechtsanwalt Roth in gutem Englisch.
Die Schwerpunkte liegen im Erb-, Vertrags- und Internetrecht. Rechtsanwalt Roth führt seit 2008 die Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., Bonn - AGT. Die Verleihung dieser Bezeichnung erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie ständige Fortbildung.
Nähere Einzelheiten können sie auf der Homepage www.kanzlei-roth.de abrufen.
Berufshaftpflichtversicherung: Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Geltungsbereich: Deutschland
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