Hans-Joachim Otlewski gründete seine Einzelkanzlei 1980. Die Büroräume der Kanzlei Otlewski liegen in Berlin-Neukölln etwa drei Minuten vom U-Bahnhof und S-Bahnhof "Neukölln" entfernt. Mandanten mit Pkw können auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld kostenfrei parken.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Otlewski steht Ihnen montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr telefonisch für die Terminabsprache zur Verfügung. Er berät und vertritt sowohl private Mandanten als auch Gewerbetreibende im privaten Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Otlewski bietet Ihnen eine Lösung für Ihre Finanzkrise durch Schuldbefreiung mittels Vergleich (Gläubigervergleich), gerichtlichen Zwangsvergleich oder Insolvenz (Insolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz). Seine Leistungen und Ziele sind Schuldnerberatung für Privatleute und Selbständige, Inkasso von ausstehenden Forderungen, außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern, Ermittlung des pfändbaren Einkommens und einer angemessenen Zahlungsrate, Begleitung im Insolvenzverfahren einschließlich der Antragstellung bis zum Eröffnungsbeschluss, Restschuldbefreiung und Schuldenfreiheit nach spätestens sechs Jahren.
Im Arbeitsrecht betreut Sie Herr Otlewski von der Einstellung, beispielsweise durch die Erstellung und Überprüfung des Arbeitsvertrags, über die Begleitung während des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag). Darüber hinaus ist er bei der Gestaltung oder Überprüfung eines Arbeitszeugnisses behilflich oder berät und vertritt Opfer von Mobbing und hilft Ihnen, Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Kündigungsschutzklage wird immer öfter erforderlich, um einen Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer zu erhalten. Häufig endet ein arbeitsgerichtlicher Prozess mit der Zahlung einer Abfindung, die von Herrn Otlewski in Absprache mit dem betroffenen Mandanten ausgehandelt wird.
Bei einem Verkehrsunfall kommen je nach Umfang des Schadens eine Vielzahl von einzelnen Ansprüchen in Betracht. Zur Kategorie Sachschaden gehören der Fahrzeugschaden selbst, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Zum Ausgleich von Personenschäden dienen die Zubilligung von Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Aufwendungen, die erforderlich werden, um die Gesundheit wiederherzustellen oder die Unfallfolgen zu mindern, ferner Ersatz für vermehrte körperliche Bedürfnisse sowie den Ausfall oder die Verminderung des Erwerbseinkommens. Rechtsanwalt Hans-Joachim Otlewski ist Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr derartiger Ansprüche behilflich. Ferner übernimmt er Ihre Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafverfahren.