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Gerd Weber aus 68165 Mannheim


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Gerd Weber spricht folgende Sprachen:


 

2004 gründete Rechtsanwalt Gerd Weber seine eigene Kanzlei in der Schwetzingerstadt (Schwetzinger Vorstadt) in Mannheim. Diese besteht heute als Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten. Rechtsanwalt Weber vertritt und berät sowohl Privatmandanten als auch kleine und mittelständische Unternehmen im Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Immer wieder ergibt sich in komplexen oder steuerrechtlichen Fällen das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Durch die Kooperation mit einem Steuerberater im Hause kann die Kanzlei Ihnen auch eine entsprechende steuerliche Beratung anbieten. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.

Die Kanzleiräume sind in der Seckenheimer Straße 24, zwischen dem bekannten Wasserturm und dem Hauptbahnhof, in der Nähe der Kunsthalle. Durch die zentrale Lage können Sie die Kanzlei mit zahlreichen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Straßenbahn-Haltestelle "Tattersaal" der Linien 1, 6 und 9 sowie die Haltestelle "Kunsthalle" der Linien 7, 3 und 5 sind nur wenige Gehminuten entfernt. Ferner erreichen Sie die Kanzlei über die Haltestelle "Werderstraße" mit den Straßenbahnen 6 und 9. Vor dem Haus finden Sie zudem gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Weber vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei Weber arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (ra-weber-mannheim@web.de).

Gerd Weber wurde 1967 in Neckarbischofsheim geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1996 bis 1998 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Weber im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Zunächst war Herr Weber von 1998 bis 2004 in Kanzleien im Frankfurter und im Rhein-Neckar-Raum tätig, bevor er seine eigene Kanzlei in Mannheim gründete. 2005 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Verkehrsrecht des DAV ist Herr Weber immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Seit 2004 leitet Herr Weber die Beratungsstelle des Mieterhilfevereins e.V. in Mannheim mit zwei weiteren Kollegen.

Rechtsanwalt Gerd Weber vertritt und berät Sie in Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht.

In seiner Eigenschaft als Leiter der Beratungsstelle des Mieterhilfevereins in Mannheim liegt ein Fachgebiet Herrn Webers im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Rechtsanwalt Weber berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und Pachtrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Herr Weber berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Weber ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.

Das Verkehrsrecht und die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Weber. Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Gerd Weber vermittelt. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Weber hat sich darüber hinaus auch auf das Vertragsrecht spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Herr Weber entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Herrn Weber gewissenhaft und individuell überprüft. Er begleitet Sie beim Übergang von Unternehmen und unterstützt Sie in allen Auseinandersetzungen mit Ihren jeweiligen Vertragspartnern. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten durch Rechtsanwalt Gerd Weber macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

 

 

Adresse

  • Gerd Weber
  • Seckenheimer Str. 24
    68165 Mannheim
    Schwetzingerstadt / Oststadt
    Deutschland
  • Telefon   +49 621 4329382
  • Telefax   +49 621 4329384

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