Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Heike Peters ist ausgesprochen weit gefächert. Sie berät und vertritt Sie bei rechtlichen Problemen aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Im Arbeitsrecht betreut Frau Peters sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Fragen zu Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Bewerbung, Kündigung, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Urlaubsregelung, Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung und bei Problemen, die in Verbindung mit Aufhebungsvertrag, Abfindung, Lohnzahlung oder Lohnfortzahlung, Tarifvertrag, Betriebsverfassung, Mobbing oder Zeugnis stehen.
Im privaten Baurecht gestaltet Heike Peters Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Die Juristin greift für ihre Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt sie an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen.
Rechtsanwältin Peters berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche im Erbrecht. Frau Peters ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung von Ihrem Erbschein.
Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Scheidung und die angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Rechtsanwältin Peters berät und vertritt Sie darüber hinaus im Mietrecht. Zu ihren Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Hierbei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Ihrem Mietvertrag und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Ihrem Mietvertrag. Zu den Tätigkeitsbereichen des Juristen gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses. Durch die Rechtsprechung der Gerichte zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich jedoch aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei einem Rechtsanwalt Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Peters ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Bei Problemen behält Rechtsanwältin Peters bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis einfach durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwältin Peters regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Im Verkehrsrecht reicht die rechtliche Beratung und Vertretung durch Frau Peters über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Sie finden bei allen Fragen "rund ums Auto" in ihr eine kompetente Ansprechpartnerin. So bearbeitet sie im Zivilrecht insbesondere die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Hierunter fallen der Fahrzeugschaden sowie weitergehende Schäden wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten und Mietwagenkosten. Ferner gilt es, den durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Büroräume befinden sich in Schöneiche, zentral im „Plus Komplex". Es besteht eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere an die Straßenbahnlinie 88 (Haltestelle: Grätzwalde). Vor der Kanzlei stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr vereinbart werden. Gerne steht Ihnen Rechtsanwältin Peters auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.
Heike Peters freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!