Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rath ist der kompetente Ansprechpartner auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Als Strafverteidiger setzt er sich engagiert und effektiv für Ihre Rechte und Ihre Freiheit ein. Auch wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich vertrauensvoll an Prof. Dr. Rath wenden; er wird Sie bei der Durchsetzung Ihrer Opferrechte nachhaltig unterstützen. Seine Tätigkeit umfasst alle Delikte des Kernstrafrechts und des Nebenstrafrechts sowie alle Abschnitte des Strafverfahrens. Zudem erstellt Prof. Dr. Rath Rechtsgutachten zu allen Fragen des Strafrechts. Weiterhin informiert Prof. Dr. Rath Sie gezielt über die neuesten Entwicklungen auf strafrechtlichen Spezialgebieten.
Besprechungstermine können Sie während der üblichen
Bürozeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr
unter der Telefonnummer: 06151 / 27315 - 80
mit Herrn Prof. Dr. Rath persönlich vereinbaren. Sie erhalten grundsätzlich bereits am nächsten Tag einen Gesprächstermin. Für Notfälle ist Prof. Dr. Rath auch außerhalb der üblichen Bürozeiten unter der
Notrufnummer: 0176-641 979 52
erreichbar. Denn gerade in Strafsachen ist oftmals eine schnelle Reaktion des Verteidigers notwendig, um die Rechte des Mandanten zu wahren; so insbesondere bei Festnahmen und Durchsuchungen.
Die Kanzleiräume in 64283 Darmstadt, Luisenplatz 4, finden Sie in zentraler Innenstadtlage, nur wenige Meter vom Luisencenter entfernt, direkt am „Langen Ludwig“. In der unmittelbaren Nähe sind für Mandanten mit Pkw ausreichend Parkmöglichkeiten (mehrere große Parkhäuser) vorhanden.
Außer am Kanzlei-Hauptsitz in Darmstadt ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rath auch in weiteren Städten vertreten:
in 64625 Bensheim (Bergstraße), Lilienthaltstraße 26 - 28,
- Telefon: 06251 / 70557 - 30 (Sekretariat)
in 63225 Langen (bei Frankfurt am Main), Lutherstraße 26,
- Telefon: 06103 / 80 300 - 57
und
in 90491 Nürnberg, Merian Forum, Leipziger Platz 21,
- Telefon: 0911 / 506465 - 0 (Sekretariat)
- Telefon: 0911 / 569051 - 5 (Prof. Dr. Rath direkt)
mit jeweils einem Zweigstellensitz.
Die Tätigkeit von Prof. Dr. Rath wird jedoch im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angefordert. Er ist deshalb bundesweit tätig.
Kosten bzw. Vergütung
Die Kosten der Strafverteidigung oder der Durchsetzung von Opferrechten sind stets genau der Schwierigkeit und dem Umfang des jeweiligen Falles angepasst. Geht es in einer Erstberatung nur um die Frage, ob Sie überhaupt anwaltlichen Beistand benötigen, dann bleibt das Gespräch für Sie selbstverständlich kostenfrei. Für Beratungen im Übrigen, Vertretungen im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren, Wahrnahme von Hauptverhandlungsterminen und in allen anderen Fällen arbeitet Prof. Dr. Rath auf der Basis von Honorarvereinbarungen. In der jeweiligen Honorarvereinbarung werden der Umfang und die Schwierigkeit des konkreten Falles ganz exakt berücksichtigt. Dabei kann der tatsächlich notwendige Arbeitsaufwand zur effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte geringer sein als in den entsprechenden „Normalfällen“. Auch das Honorar kann dann entsprechend angepasst vereinbart werden.
Homepage von Prof. Dr. Rath:
http://www.kanzlei-prof-rath.de
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