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Fritz Maier aus 80796 München


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Fritz Maier spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Fritz Maier bietet eine kompetente Beratung und engagierte Vertretung bei allen Konflikten rund um die Arbeit. Seit 1992 ist er als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Gebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Klärung. Einer der Schwerpunkte ist das Kündigungsschutzrecht. Die Kanzleiräume in München-Schwabing liegen in direkter Nähe zum Hohenzollernplatz. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, finden dort auch Anschluss an die U-Bahn (U2). Für Mandanten mit Pkw gibt es in der Umgebung ebenso ausreichend Parkplatzmöglichkeiten. Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.30 bis 18.00 Uhr mit Herrn Maier persönlich vereinbart werden.

Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Maier Arbeitnehmer und Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Maier damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.  Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Maier die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er beispielsweise eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Maier bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Urlaub, Arbeitszeit. Er steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Zudem gehört die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung zu seinem Fachbereich.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Maier Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei Problemen aus den Bereichen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht. Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern. Schwerpunktmäßig umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Maier die Vertretung vor den Gerichten und Verhandlungen in den Unternehmen. Der Jurist berät und vertritt auch Betriebsräte und Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht Betriebsräten als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.

Rechtsanwalt Maier übernimmt zudem die Betriebsratsvertretung bei Massenentlassungen, begleitet bei Sozialplanverhandlungen und berät juristisch bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Nicht selten erstellt Rechtsanwalt Maier selbst Tarifverträge für Unternehmen und Verbände. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Maier einer Verbandsgeschäftsführung, der Geschäftsführung von Wirtschaftsverbänden und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Gründung oder Sanierung von Unternehmen.

 

Adresse

  • Fritz Maier
  • Jakob-Klar-Str. 14
    80796 München
    Schwabing
    Deutschland
  • Telefon   +49 89 2737290
  • Telefax   +49 89 27372929
  • www.fachanwaltmaier.de

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