Rechtsanwalt Marcel Jüngel gründete 2006 seine Einzelkanzlei. Die Büroräume liegen in der Zwickauer Bahnhofstraße 3, in unmittelbarer Nähe zum Busbahnhof und zur Markthalle. Auch der Hauptbahnhof ist nur fünfhundert Meter entfernt. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, haben demnach ideale Verbindungen. Auch für Mandanten mit Pkw sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend Parkplätze vorhanden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Marcel Jüngel liegen im Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und insbesondere auch im Sozialrecht (auch Sozialversicherungsrecht). Seit dem 01.05.2009 darf er die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht" führen.
Als Fachanwalt für Sozialrecht berät und vertritt Herr Jüngel Sie als Privatperson, Gewerbetreibenden, Unternehmer, Verband oder Freiberufler gerichtlich und/oder außergerichtlich auf dem gesamten Gebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Hierzu zählt unter anderem:
Im Arbeitsrecht berät und begleitet Rechtsanwalt Marcel Jüngel bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Abfindung, Urlaub, Mobbing, Lohn, Insolvenz, Wettbewerbsklausel, Krankheit und allen anderen Fragen.
Im Arzthaftungsrecht betreut Sie Marcel Jüngel bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Behandlungsfehlern „Kunstfehlern", aus sämtlichen medizinischen Bereichen. Ferner berät und vertritt Herr Jüngel bei strafrechtlichen Haftungsfragen.