Rechtsanwalt Hinrich Schütt bietet seinen Mandaten eine kompetente Beratung auf den relevanten Gebieten des Strafrechts und Wirtschaftsrechts sowie im Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht an.
Im Januar 2009 übernahm Herr Rechtsanwalt Schütt die Kanzlei von Rechtsanwältin Birgit Runge in Rostock und führt sie nun als Einzelanwalt fort. Die Klientel setzt sich überwiegend aus Privat – und Geschäftsleuten sowie Unternehmen aus der Region zusammen.
Beratungstermine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00, in dringenden Fällen auch außerhalb dieser Zeiten und an Wochenenden vereinbart werden. Die Kanzlei ist mit der Homepage www.advokat-schuett.de im Internet präsent.
Die Kanzleiräume liegen im Bahnhofsviertel von Rostock in der Herweghstraße 15, in unmittelbarer Nähe zum Rostocker Hauptbahnhof. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, finden dort idealen Anschluss an S-Bahn, Straßenbahn oder Bus. Eine Bushaltestelle der Linien 22, 23 und 123 finden Sie in einer Entfernung von ca. 150 m zur Kanzlei. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind im Bahnhofsviertel oder im nahe gelegenen Einkaufszentrum vorhanden.
Rechtsanwalt Hinrich Schütt
Hinrich Schütt wurde 1976 in Rostock geboren. Er studierte dort Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Schwerin und Speyer. Seit Anfang 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt in Greifswald und Schwerin. Am 5.01.2009 übernahm er die in Rostock ansässige Kanzlei von Rechtsanwältin Birgit Runge. Herr Schütt spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Kanzleiphilosophie
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes erfordert zum einen gute Fachkenntnis der relevanten Rechtsgebiete und zum anderen Einfühlungsvermögen in die Situation des Mandanten sowie Kreativität bei der Problemlösung. In Abhängigkeit von der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Mentalität des Mandanten wird in enger Abstimmung mit diesem die passende Strategie entwickelt.
Familienrecht
Hinrich Schütt übernimmt im Familienrecht Ihr Mandat bei Ihrer Ehescheidung und den Folgesachen. Er klärt Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt etc. Auch bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht verschafft Ihnen der Volljurist rechtliche Klärung, wie zum Beispiel beim Zugewinnausgleich.
Darüber hinaus steht der Rechtsanwalt seinen Mandanten bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften zur Seite - oftmals sind hier der Hausrat und Finanzierungsbeiträge des einen Partners zur Immobilie des anderen Streitpunkt.
Wenn von der Trennung oder Scheidung auch Kinder betroffen sind, ist es ratsam, den Familienrechtler zu konsultieren bei Differenzen um Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils.
Oftmals können kostenaufwändige Streitigkeiten im Vorfeld durch die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen vermeiden werden. Zu Unrecht sind insbesondere Eheverträge als „unromantisch" verpönt. Jeder entwickelt sich weiter; die Richtung dieser Entwicklung kann nur begrenzt bis gar nicht beeinflusst werden. Es ist daher nur vernünftig, für den Fall vorzusorgen, dass die eigene Entwicklung nicht parallel mit derjenigen des Partners verläuft.
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Schütt hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich absolviert und übernimmt sämtliche strafrechlichen Mandate von der Amtsanmaßung bis zu den Verkehrsdelikten. Der von den Strafverfolgungsbehörden Verdächtigte/Beschuldigte - sei er nun Täter oder nicht - hat gesetzlich garantierte Rechte; insbesondere gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Die Wahrung dieser Rechte ist Hauptaufgabe des Verteidigers.
In unserer Rechtsordnung muss sich niemand selbst belasten. Es besteht insoweit ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht bei sämtlichen Vernehmungen. Auch Verlobten, Ehegatten und nahen Verwandten steht ein Aussageverweigerungsrecht in Bezug auf den Beschuldigten zu. Daher sollte vor jeder Vernehmung immer ein Strafverteidiger zu Rate gezogen werden. Auch der bereits in der Vernehmung befindliche Beschuldigte hat jederzeit das Recht, die Vernehmung zu unterbrechen und einen Strafverteidiger seiner Wahl zu verlangen.
Befindet sich der Beschuldigte in der Untersuchungshaft, wird ihm Gelegenheit gegeben, einen Verteidiger zu benennen, der dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Von diesem Benennungsrecht sollte der Beschuldigte unbedingt Gebrauch machen, da ansonsten ein Pflichtverteidiger von dem Gericht (!) ausgesucht wird. Die Frage, ob dieser mit aller Konsequenz für die Rechte des Beschuldigten eintreten wird, möge jeder für sich beantworten.
Herr Rechtsanwalt Schütt wird den inhaftierten Mandanten unverzüglich aufsuchen. Aufgrund seiner fundierten Kenntnisse der Rechte des Mandanten, welche in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt sind, wird er in seiner Funktion als Verteidiger dem Mandanten effektiv Beistand leisten.
Befindet sich der Mandant noch auf freiem Fuß und wird per Haftbefehl gesucht, empfiehlt sich auch hier eine Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger. Dieser ist aufgrund seiner Schweigepflicht gehindert, den Aufenthaltsort seines Mandanten an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
Wirtschaftrecht
Unter Wirtschaftsrecht versteht man im allgemeinen die Vorschriften, die Unternehmen und Geschäftsleute (Einzelunternehmer/Kaufleute) direkt betreffen. Hierzu gehören u.a. das GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, HGB, die Insolvenzordnung, das Kartell- und das Wettbewerbsrecht.
Rechtsanwalt Schütt berät Sie gern in sämtlichen Fragen wirtschaftsrechtlicher Vertragsgestaltung, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und (Anteils-) -verkäufen sowie Unternehmensabwicklungen bzw. - liquidationen.
Auch bei der Erstellung bzw. der Überarbeitung von Miet- und Pachtverträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie im Vertragshändler- und Franchiserecht hilft Herr Rechtsanwalt Schütt gern und zeigt Ihnen die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Beizeiten nicht vernachlässigt werden sollte die Frage der Unternehmensnachfolge. Schon bei der Gründung kann hier durch entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrages Vorsorge getroffen werden. Die anwaltliche Beratung im Gründungsstadium hilft hier, Streitigkeiten zwischen (Mit-)Erben und/oder Mitgesellschaftern zu einem späteren Zeitpunkt zu verhindern.
Grundstücksrecht (Immobilienrecht)
Im Grundstücksrecht beschäftigt sich Herr Schütt insbesondere mit Übertragung (Kauf, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Auflassungsvormerkung), der Belastung (Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschuld, Hypothek), Nutzung (Gewerberaum- und Wohnungsmiete, Pacht) und Veräußerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten können hier von Herrn Schütt individuell angepasste Verträge entworfen werden. Bearbeitet werden auch Mandate im Zusammenhang mit den Einwirkungen Dritter auf Grundstücke (z.B. im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits) sowie der Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen (z.B. im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen, Schadensersatz- und sonstigen Zahlungsansprüchen).
Erbrecht
Ferner wird der Jurist im Erbrecht anwaltlich tätig. Wenn der Erbfall eintritt, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung zu betrauen, um sich Ärger und Konflikte mit den anderen Erbberechtigten zu ersparen. Herr Schütt berechnet Ihren Erbteil oder Pflichtteilsanspruch an der Erbmasse und wird Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben oder der Erbengemeinschaft durchsetzen. Außerdem kann eine Erbschaftsausschlagung/Nachlassinsolvenz bei Überschuldung des Nachlasses relevant werden. Rechtsanwalt Hinrich Schütt prüft den konkreten Sachverhalt in Ihrem persönlichen Fall, um Ihnen bei der Entscheidung juristisch zur Seite zu stehen, den Erbschein zu beantragen oder doch lieber die Erbschaft auszuschlagen. Obendrein können Sie den Volljuristen für eine erbrechtliche Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen in Anspruch nehmen. Er wird Ihre Fragen und Probleme klären um Testament, Erbvertrag, Patientenverfügung, Nachlassregelung, Nachlassverwaltung, Unternehmensnachfolge etc.