Rechtsanwalt Reinhard Heermann ist seit 1993 für seine Mandanten aktiv. Er ist ein erfahrener Ansprechpartner in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
Seine Kanzlei in Dortmund ist im südlichen Vorort Hombruch gelegen. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können die U42 bis zur Endstation "Grotenbachstraße" fahren - die Kanzlei ist in direkter Nähe. Auch für Mandanten mit Pkw sind dort ausreichend Parkplatzmöglichkeiten vorhanden.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr. Die Termine werden in der Regel über das Sekretariat vereinbart. Selbstverständlich sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.
Die Kanzlei ist mit der Homepage www.ra-heermann.de im Internet vertreten.
Reinhard Heermann wurde 1961 in Dortmund geboren. Er studierte in Bochum Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Dortmund. Seit 1993 ist Herr Heermann als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst mit weiteren Rechtsanwälten in Bürogemeinschaft zusammen. Seit 1999 ist er als Einzelanwalt für seine Mandanten aktiv. Er spricht auch Englisch.
Bei seinen rechtlichen Tätigkeitsbereichen ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Herrn Heermann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
An seinem Beruf schätzt Herr Heermann daher auch den direkten Kontakt zu seinen Mandanten und die Vielfältigkeit der zu lösenden Probleme sowie die Möglichkeit, etwas ins Positive bewegen zu können.
Reinhard Heermann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Heermann über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auch einen Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Auch bei schweren Fällen wie Invalidität oder Berufsunfähigkeit steht Herr Heermann an Ihrer Seite.
Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Der Jurist übernimmt Fälle unabhängig davon, ob eine Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung vorliegt. Es empfiehlt sich, Reinhard Heermann möglichst frühzeitig zu befragen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen.
Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringen Abstandes oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Heermann gerne hilfreich zur Seite.
Im Familienrecht übernimmt Reinhard Heermann die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, Umgangsrecht, Hausratsverteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt er seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.
Herr Heermann übernimmt zudem die rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die neben dem Partnerschaftsvertrag auch die Konsequenzen einer Trennung umfasst. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor dem Familiengericht als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Auch hierzu berät Rechtsanwalt Heermann Sie gerne.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht befasst sich der Jurist mit den Folgen einer Abmahnung und der Kündigungsschutzklage (Kündigungsschutzverfahren). Das Arbeitsrecht beinhaltet beispielsweise auch Themen wie Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Vergütung, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung. Mandanten betrauen ihn auch bezüglich der Wiedererlangung von Arbeitspapieren oder bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis. Rechtsanwalt Heermann überprüft für Sie den Arbeitsvertrag und die sich hieraus ergebenden Fragen in Sachen Lohn, Prämien, Gratifikation und Abfindung. Er setzt sich mit Ihrem Fall versiert auseinander und nutzt seine juristischen Kenntnisse, um dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen.
Im Mietrecht vertritt Herr Heermann Mieter und Vermieter gleichermaßen. Beim Mietrecht entstehen Probleme besonders bei der Wohnungskündigung, Kautionsrückforderung, bei der Mängelanzeige oder bei einer Mieterhöhung. Rechtsanwalt Reinhard Heermann berät Sie auch zum Mietvertrag, bei der Mietminderung wegen Mangel am Mietobjekt (Schimmelpilz), bei der Abrechnung der Betriebskosten (Nebenkosten) sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs auf Mietzinszahlung. Aber auch störendes Mieterverhalten (Lärmbelästigung, Müllablagerung), welches andere Mieter oder der Vermieter bemängeln, die Abwicklung von entstandenem Schaden und Schadensersatzforderungen sowie Fragen zu Schönheitsreparaturen werden im Mietrecht geregelt. Außerdem steht er Ihnen beim Ausspruch einer Kündigung und beim Räumungsanspruch mittels gerichtlicher Räumungsklage juristisch kompetent zur Seite.