Rechtsanwalt Hans Joachim Ringk gründete im Jahre 1993 seine Kanzlei in Hückelhoven, in der er Privatleute und gewerbliche Mandanten insbesondere im Familienrecht, Verwaltungsrecht, öffentlichen Baurecht, privaten Baurecht, Strafrecht und Arbeitsrecht betreut. Neben dem Kanzleigründer sind zwei weitere Rechtsanwälte, Friedhard Risters und Helmut Dahlen, mit weiteren Aufgabenkreisen wie etwa Miet- und Erbrecht, in der Kanzlei tätig.
Die Kanzlei befindet sich in der Dinstühlerstraße 15 in Hückelhoven direkt neben der Polizeidienststelle und ist gut mit dem Nahverkehr zu erreichen. Etwa 50 Meter von der Kanzlei entfernt befindet sich die Bushaltestelle „Am Bahnhof". Hinter dem Kanzleigebäude sind kostenfreie Parkplätze vorhanden.
Termine können Sie von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbaren. Diese selbst können unter Umständen auch außerhalb der regulären Bürozeiten und der Kanzleiräume stattfinden.
Rechtsanwalt Ringk hat sich unter anderem auf das Familienrecht spezialisiert. In diesem Rechtsgebiet betreut er seine Mandanten im Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindschaftsrecht.
Im Falle einer Scheidung oder Trennung berät und vertritt er seine Mandanten in Bezug auf alle rechtlichen Fragen und Probleme. Des Weiteren berät Sie der Jurist im Hinblick auf eine Vaterschaftsfeststellung und Statusfragen, die auch ein nichteheliches Kind betreffen können, sowie führt im Unterhaltsrecht einen Unterhaltsprozess durch.
Bevor es zu einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren mit Folgesachen kommt, versucht Rechtsanwalt Ringk, gemeinsam mit Ihnen eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen. Im Falle von Streitigkeiten vertritt er Sie vor Gericht und trifft mit Ihnen eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgevereinbarung. Bei einer Vermögensauseinandersetzung nach ehelichem Güterrecht oder einem Versorgungsausgleich sowie Rentenausgleich steht Ihnen Rechtsanwalt Ringk juristisch zur Seite und berät Sie über mögliche Alternativen.
Das Verwaltungsrecht umfasst unter anderem das Staatshaftungsrecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, öffentliches Baurecht, Straßen- und Wegerecht sowie kommunales Abgabenrecht. Rechtsanwalt Ringk berät Sie im Hinblick auf alle Fragen, die eine öffentliche Einrichtung oder Behörde betreffen und vertritt Sie bei Streitigkeiten vor Gericht.
Das Baurecht ist in das öffentliche Baurecht und private Baurecht aufgeteilt und tangiert diverse Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Verwaltungsrecht oder Zivilrecht.
Rechtsanwalt Ringk prüft Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Projektentwickler. Im Falle einer Bauverzögerung, Meinungsverschiedenheit über die Vergütung, Störung im Bauablauf oder bei einem Baumangel bietet er Ihnen kompetente Rechtsberatung an und vertritt Sie bei Streitigkeiten vor dem Gericht. Neben der Beweissicherung in Form von einem Schiedsgutachtenverfahren ist Rechtsanwalt Ringk im Bereich der Forensik tätig und führt unter anderem einen selbständigen Gewährleistungsprozess, Vergütungsprozess oder ein Beweisverfahren durch.
Das Strafrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Hans Joachim Ringk. Als Strafverteidiger steht er Ihnen im Falle einer Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft oder gar Festnahme juristisch zur Seite und bietet Ihnen in einem Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Rechtsmittelverfahren oder einer Hauptverhandlung kompetente Vertretung und Rechtsverteidigung an. Zusätzlich ist Rechtsanwalt Ringk im Jugendstrafrecht tätig.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Das private Arbeitsrecht ist schließlich weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Ringk. Darin berät und vertritt er sowohl einen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Bezug auf den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Änderungsvertrag oder Aufhebungsvertrag. Er berät Sie bei einer Kündigung, Abfindungsvereinbarung oder sonstigen Störung des Beschäftigungsverhältnisses. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertritt Sie Hans Joachim Ringk vor dem Arbeitsgericht. Dabei setzt er beispielsweise einen Vergütungsanspruch oder auch Schadensersatzanspruch durch.