Rechtsanwältin Ulrike Sochor gründete ihre Einzelkanzlei 1996 in Mörfelden-Walldorf. Sie finden Frau Sochor im Walldorfer Industriegebiet. Die Juristin ist durch die etwa drei Gehminuten entfernte Bushaltestelle gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ferner stehen den Mandanten ausreichend kostenfreie öffentliche Parkplätze im Kanzleiumfeld zur Verfügung.
Das mit einer modernen EDV ausgerüstete Sekretariat vereinbart montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14.00 bis 17.30 Uhr Beratungstermine, die aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten liegen können.
Von der kanzleieigenen Homepage www.sochor-rechtsanwaeltin.de können weitere Informationen abgerufen werden.
Ulrike Sochor wurde 1958 in Bad Vilbel geboren. Im Anschluss an die Ausbildung zur Bankkauffrau und das anschließende Abitur studierte sie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Frau Sochor ihren Referendarsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Florenz/Italien.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1992 sammelte sie zunächst als angestellte Rechtsanwältin erste Berufserfahrungen. Im August 1996 gründete sie ihre eigene Kanzlei. Frau Sochor verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und solide Kenntnisse in Italienisch.
Rechtsanwältin Ulrike Sochor bearbeitet Mandate aus den Bereichen Familienrecht, Mietrecht, privates Baurecht und Allgemeines Zivilrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Mutter von zwei Töchtern liegt im Familienrecht. Dieser Themenbereich durchzieht das gesamte gesellschaftliche Leben. Immer wieder passt der Gesetzgeber den Rahmen des Familienrechtes an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen an. Um diesen sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, absolvierte Frau Sochor den Lehrgang zur Fachanwältin für Familienrecht. Die rechtlichen Grundlagen für die ehelichen Lebensverhältnisse ergeben sich weitgehend aus dem Gesetz und bedürfen im Einzelfall der vertraglichen Gestaltung. Seit Jahren steigt die Trennungsquote und Scheidungsquote im städtischen und ländlichen Bereich. Vielfältige Probleme ergeben sich im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, da insoweit gesetzliche Regelungen nur eingeschränkt Anwendung finden und es immer wieder zu Konflikten bei der Beendigung kommt. Insbesondere gilt dies bei langjährigen Lebensgemeinschaften. Gegenstand des Familienrechtes ist unter anderem:
Jeder von uns kommt irgendwann einmal in seinem Leben mit dem Mietrecht in Berührung, sei es als Vermieter oder als Mieter. Aus anwaltlicher Sicht entstehen die meisten Konflikte im Mietrecht aus Unkenntnis über die Rechtslage. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Sochor, beispielsweise bei:
Gerade im Mietrecht hat sich schon oft erwiesen, dass frühzeitiger anwaltlicher Rat erhebliche Kosten und Streitigkeiten vermeiden kann.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der Tätigkeit von Rechtsanwältin Ulrike Sochor nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Das Allgemeine Zivilecht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatleuten, Unternehmen und Freiberuflern in allgemeinen zivilrechtlichen Bereichen wie zum Beispiel Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht/VOB, Vertragsrecht oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).