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Till Christian Steinbuesch aus 65462 Ginsheim-Gustavsburg


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Till Christian Steinbuesch spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Till Christian Steinbuesch ist seit 2004 als Einzelanwalt für seine Mandanten tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Schifffahrtsrecht. Aber auch in weiteren Rechtsgebieten wie Mietrecht können Sie die Hilfe des Juristen in Anspruch nehmen. Neben Privatleuten gehören ebenso Firmen zu seinem Mandantenstamm.

Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und montags, dienstag und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Steinbuesch persönlich vereinbaren. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzleiräume in Ginsheim-Gustavsburg finden Sie in der Taunusstraße 2, direkt im Ärztehaus Mainspitze. Für Mandanten mit Pkw gibt es hauseigene Parkplätze. In unmittelbarer Nähe gibt es eine Bushaltestelle für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

 

Till Christian Steinbuesch wurde 1975 in Mainz geboren. Er studierte in seiner Geburtsstadt Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat ebenso in Mainz und in Koblenz. Im Jahr 2004 wurde Herr Steinbuesch als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine Kanzlei zunächst in Mainz-Weisenau. Im Mai 2009 wechselte zu seinem jetzigen Standort.

Für Rechtsanwalt Steinbuesch stellt sein Beruf eine abwechslungsreiche Tätigkeit dar, welche es ihm ermöglicht, Menschen bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Till Christian Steinbuesch ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht beinhaltet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Steinbuesch legt bei der Strafverteidigung im Sinne seiner Mandanten großen Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) und den Strafgerichten. Als Strafverteidiger vertritt er die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Steinbuesch.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Anwaltes ist das Verkehrsrecht, welches sich mit allen rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr, den Verkehrsunfall sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung befasst. Till Christian Steinbuesch steht Ihnen als Spezialist zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung. Zu denken ist hier unter anderem an Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, Verkehrskontrolle, Rotlichtverstoß, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Im Falle einer angeordneten MPU kann der Mandant auf Wunsch an einen auf medizinisch-psychologische Untersuchungen spezialisierten Psychologen weitergeleitet werden, um ein für den Mandanten positives Ergebnis der Untersuchung zu erreichen.

Rechtsanwalt Steinbuesch berät Sie zudem in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Herrn Steinbuesch, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Steinbuesch in allen Angelegenheiten. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Till Christian Steinbuesch finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Eine besondere Stärke von Rechtsanwalt Till Christian Steinbuesch ist das Schifffahrtsrecht, insbesondere im Bereich der Binnenwasserstraßen. Das Schifffahrtsrecht beinhaltet insbesondere das Seeverkehrsrecht, die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SOLAS), Umweltschutz (MARPOL), Ausrüstungspflicht und die Verantwortung des Schiffsführers. Herr Steinbuesch berät Mandanten aus den Bereichen Binnenschifffahrt oder auch aus der Sportschifffahrt in allen Rechtsfragen. Er bietet Rechtsvertretung gegenüber Versicherungen insbesondere bei Havariefällen und ähnlichem an und macht für Sie Ihre Ansprüche wie etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend.

 

 

Adresse

  • Till Christian Steinbuesch
  • Taunusstr. 2
    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Deutschland
  • Telefon   +49 6144 32041
  • Telefax   +49 6144 31920
  • www.kanzlei-steinbuesch.de

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