Rechtsanwalt B.-Ulrich Schwarze betreibt seine zivilrechtlich ausgelegte Kanzlei als Einzelanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht sowie der Forderungsbeitreibung.
Mitgliedschaften bestehen im Deutschen Anwaltverein (DAV), in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Familienrecht im DAV und im Deutschen Juristentag.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei Schwarze gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten, darunter mittelständische Unternehmen wie zum Beispiel Autohäuser.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Beratungstermine werden allerdings hiervon unabhängig vereinbart. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Die Kanzleiräume in Linden, sieben Kilometer von Gießen entfernt, liegen direkt gegenüber dem Sportverein Leihgestern 1893 e.V. Mandanten mit Pkw finden dort ausreichend Parkplatzmöglichkeiten. Auch gibt es gute Busverbindungen für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.