Die Rechtsanwaltskanzlei Baatz in Torgau wurde am 1. Juni 1979 von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Baatz gegründet und 2003 von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz übernommen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr organisiert.
Sie finden die Kanzleiräume im Zentrum von Torgau direkt am Marktplatz. Für Mandanten mit Pkw stehen zwei kanzleieigene Stellplätze sowie öffentliche Parkplätze im Umfeld zur Verfügung. Die Bushaltestelle „Marktplatz" ist etwa fünfzig Meter entfernt.
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz betreut Sie im Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Hans-Jürgen Baatz ist Vertragsanwalt des ADAC. Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht gehören unter anderem Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist.
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Baatz für Sie im allgemeinen Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht et cetera tätig. Als Strafverteidiger setzt er sich bundesweit für ein rechtmäßiges, rechtsstaatliches und faires Strafverfahren für seine Mandanten ein. Es ist Ihr gutes Recht sich im Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren zu jedem Zeitpunkt durch Herrn Baatz beraten zu lassen - nehmen Sie es wahr, je früher desto besser.
Das Verwaltungsrecht umfasst die vielfältigen rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Staatliches Handeln ist dabei nicht auf Handlungen von Ämtern und Behörden beschränkt. Staatliche Handlungen können etwa auch durch privatrechtlich organisierte kommunale Eigenbetriebe, Körperschaften oder Beliehene vorgenommen werden. In seinen Schwerpunkten - Ordnungsrecht und öffentliches Baurecht - sowie in anderen Gebieten des Verwaltungsrechts berät und vertritt SieRechtsanwalt Baatz bundesweit in Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Eil-Rechtsschutz nach § 47, § 80 oder § 123 VwGO, Beschwerden, Normenkontrollverfahren et cetera.