Die Rechts- und Steuerberatungskanzlei Meyer besteht als eine Bürogemeinschaft mit Steuerberater und Diplom-Kaufmann York Hilgenberg und berät sowohl Privatleute als auch Unternehmen in sämtlichen Rechtsgebieten.
Die Büroräume der Kanzlei liegen im Fuldataler Stadtteil Ihringshausen in der Veckerhagener Straße 57. Parkmöglichkeiten sichert ein hauseigener Parkplatz. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut zu erreichen; die Haltestelle "Mühlenweg" (Buslinien 40, 41, 42) ist in Fußnähe.
Beratungsgespräche können montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine finden auch außerhalb der Bürozeiten statt. In Einzelfällen führt Rechtsanwalt Meyer auch Hausbesuche Dieter Meyer, Jahrgang 1946, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat am Landsgericht Kassel. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1985 gründete er seine eigene Kanzlei. Seit August 2008 berät und vertritt er Mandanten für die Kanzlei in Fuldatal schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Baurecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt Meyer schätzt an seinem Beruf insbesondere die trotz langjähriger Berufserfahrung erhalten gebliebene Abwechslung sowie den Kontakt mit den Mandanten und die Möglichkeit, Hilfe zu leisten. Dabei ist ihm neben der Arbeit mit Gerichten auch die individuelle Anwendung der Rechtsgebiete wichtig.
Im Mietrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dieter Meyer Mieter und Vermieter gleichermaßen in sämtlichen Belangen des Rechtsgebietes. Dazu zählt etwa die Kündigung von einer Seite oder als Folge einer ungerechtfertigten Kündigung die Kündigungsschutzklage. Die rechtliche Beratung im Mietrecht umfasst die im Vorfeld ablaufende Vertragsgestaltung, Problemstellungen im laufenden Mietverhältnis (Nebenkostenabrechnung, Nachbarschaftsverhältnisse) sowie die Beendigung des Mietverhältnisses (Räumungsklage, Schönheitsreparaturen, Kautionserstattung/Kautionsrückzahlung).
Ebenso ist Rechtsanwalt Meyer im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) für fast alle Probleme Ihr Ansprechpartner. Wesentliche Sachverhalte sind die Aufklärung bezüglich der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Prüfung von Kaufverträgen. Auch eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll durch eine Rechtsberatung garantiert werden. Häufig kommt es zu Streitigkeiten der Eigentümer untereinander. Zu den Tätigkeiten des Juristen gehört hierbei die Beschlussanfechtungsklage vor dem Amtsgericht infolge von inakzeptablen Beschlüssen auf Versammlungen der Eigentümer.
Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Meyers ist das Verkehrsrecht. Dabei steht er Ihnen in Bezug auf Verkehrsunfälle jeglicher Art von Anfang bis Ende zur Seite. Er kümmert sich um die Schadensabwicklung und übernimmt für Sie notfalls die Klageführung. Auch vertritt er in Korrespondenz mit den Versicherungen Ihre Interessen. Zudem ergeben sich häufig Probleme im Zusammenhang mit Schmerzensgeld, Verschuldung oder Haftungsquoten, die eine anwaltliche Hilfe nahelegen.
Das Verkehrsrecht führt häufig zum Verkehrsstrafrecht, welches in Dieter Meyers Rechtsberatung inbegriffen ist. Im Verkehrsstrafrecht berät und vertritt er Sie in allen Belangen, die Ihre Verteidigung betreffen. Typische Fälle sind hierbei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen und Strafzettel, etwa Rotlichtverstoß), Unfallschaden, Unfallflucht, Geschwindigkeitsverstoß, Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer.
Auch im Arzthaftungsrecht können Sie sich für eine fundierte und umfangreiche Beratung an Rechtsanwalt Meyer wenden. Hauptsächlicher Sachverhalt ist ein Behandlungsfehler eines Arztes. In einem solchen Fall kann oder sollte sich der betroffene Arzt an seine Versicherung wenden, doch für den Patienten ist es wichtig, sich anwaltlichen Beistand zu holen. Einer Erstberatung durch Rechtsanwalt Meyer folgen die Korrespondenz mit der Versicherung des Arztes sowie die Erstellung eines kostenfreien Gutachtens zur Einschätzung der Situation. Dieses Gutachten ist Anspruchsgrundlage gegenüber der Versicherung und wird erforderlichenfalls auch vor Gericht verwendet. Im Gegensatz dazu ist ein Privatgutachten sehr kostenaufwendig.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht bearbeitet Rechtsanwalt Dieter Meyer in erster Linie Fragen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag. Er prüft etwa, ob ein Auftrag tatsächlich erteilt worden ist oder ob die Bauleistung abgenommen wurde. Auch bei auftretenden Mängeln wird der Jurist beratend tätig und befasst sich mit der Möglichkeit der Nachbesserung für den Unternehmer. Des Weiteren kontrolliert er die Angemessenheit der abgerechneten Beträge sowie die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung zur Bauleistung (VOB).