Rechtsanwältin Dr. Cornelia Grüner gründete ihre Einzelkanzlei 1998 in Leipzig. Eine Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen bietet der Mandantschaft anwaltlichen Beistand ohne weite Wege, auch in den Fachgebieten Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsunfallrecht, Strafrecht, Bußgeldsachen, Erbrecht, Sozialrecht (ALG I und II, Kindergeld), Ordnungswidrigkeitenrecht und Mietrecht. Frau Grüner berät und vertritt überwiegend Privatleute, Inhaber von Einzelunternehmen, Freiberufler und kleine sowie mittelständische Unternehmen.
Das Büro der Kanzlei Dr. Grüner liegt in Leipzig-Plagwitz/Kleinzschocher an der Kreuzung Antonienstraße/Dieskaustraße (Adler) im Gebäude der AOK. Die großzügigen und modernen Räume sind über den vorhandenen Fahrstuhl barrierefrei zugänglich. Kostenfreie Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Umgebung der Kanzlei, am besten Windorfer Straße oder Klarastraße. Ferner ist die Haltestelle "Am Adler" der Straßenbahnlinien 1, 2 und 3 sowie der Buslinie 60 in Fußnähe.
Das Büro der Kanzlei ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags - donnerstags von 09:30 Uhr - 16:30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Cornelia Grüner wurde 1962 in Leipzig geboren. Sie absolvierte ihr Studium sowie die anschließende Promotion zum Doktor der Rechte an der dortigen Universität. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft arbeitete Frau Grüner zunächst als Justitiarin in einem Chemieunternehmen sowie anschließend in der Rechtsabteilung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie wurde 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und arbeitete vor der Gründung der eigenen Kanzlei zwei Jahre als angestellte Rechtsanwältin in Leipzig.
Rechtsanwältin Dr. Cornelia Grüner berät und vertritt ihre Mandanten bei allen Fragen rund um das Arzthaftungsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht sowie bei der Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten.
Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals hat ein solcher "Kunstfehler" schwerwiegende Folgen, die zu finanziellen Belastungen führen. Hier greift die Arzthaftung ein. Rechtsanwältin Grüner verhandelt für geschädigte Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Dazu zählen Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall und entgangenem Gewinn bei Selbständigen. Auch die Berechnung von Haushaltsführungsschaden (falls Arbeiten in Haus und Garten schädigungsbedingt nicht mehr selbst erledigt werden können - also eine Haushaltshilfe erforderlich wird ) sowie von Unterhaltsrente im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu ihren Leistungen.
Der Behandlungsfehler bedarf in jedem Einzelfall der intensiven Prüfung. Hier kommt es entscheidend darauf an, juristischen Sachverstand mit medizinischen Fachkenntnissen zu verbinden. Frau Dr. Grüner kann dabei auf Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus ihrem Familien- und Bekanntenkreis zurückgreifen.
Medizinisch-rechtliche Fragen spielen aber auch eine Rolle bei der Durchsetzung vonErwerbsminderungsrenten. Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung (umgangssprachlich: „EU-Rente") vertritt Frau Dr. Grüner die Rechte von Versicherten im Widerspruchsverfahren, vor dem Sozialgericht oder gegenüber der zahlungsunwilligen privaten Versicherung. Auch wenn es um sozialrechtliche Streitigkeiten zum Grad der Behinderung geht sind Kenntnisse zur sozialmedizinischen Einordnung der Erkrankung von entscheidender Bedeutung für den Verfahrenserfolg.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Scheidung gehört ebenso dazu, wie der Unterhalt für die Kinder und die Ehefrau oder der Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Beim Kindesunterhalt ist z. Bsp.: nicht nur die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden, sondern auch Fragen zur Erwerbsobliegenheit und Anrechnung verschiedener Einkommensbestandteile, wie Auslöse oder Fahrgeld sind zu beachten. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Cornelia Grüner Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Zum Thema Vaterschaft berät und vertritt Sie Frau Dr. Grüner selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Bereits vor der ehelichen Trennung bietet Frau Dr. Grüner eine Trennungs- und Scheidungsberatung zu den rechtlichen Grundlagen des Scheidungsverfahrens, da wesentliche Vermögensdispositionen in dieser Phase vor dem eigentlichen Trennungsdatum getroffen werden müssen. Solange die Ehegatten noch miteinander reden können, sollten die Weichen für die Vermögensauseinandersetzung gestellt werden, bevor Fragen zum Umgangsrecht oder die elterliche Sorge zu einem "Ersatzschauplatz" für partnerschaftliche Auseinandersetzungen werden können. Durch eine frühzeitige Beratung des Trennungswilligen kann eine derartige Wutreaktion weitestgehend vermieden werden. Deshalb orientiert Frau Dr. Grüner auf eine umfassende Erstberatung, bei der Sie genügend Zeit haben, alle für Ihre persönliche Situation wichtigen Aspekte zur Sprache zu bringen.
Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder drohende Kündigung. Frau Grüner prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. Im Falle einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer auch die Frage nach einer Abfindung ein Thema. Dies insbesondere auch oder gerade weil der Beendigungs- oder Änderungskündigung eine Abmahnung vorausgegangen ist. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Zielstrebigkeit und die Gründlichkeit der Juristin.
Rechtsanwältin Dr. Cornelia Grüner nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.
Dr. Cornelia Grüner berät auch online: Stellen Sie jetzt eine Frage und geben Sie Ihr Gebot ab.