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Gabriela Etter aus 68799 Reilingen


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Gabriela Etter spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwältin Gabriela Etter-Withopf gründete ihre Einzelkanzlei 2001. Sie ist jedoch bereits seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1987 in diesem Beruf tätig. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Etter-Withopf gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. 

Die Räumlichkeiten der Kanzlei liegen im Ortskern von Reilingen in der Nähe des Rathauses. Die Mandanten können auf den öffentlichen Parkplätzen im Umfeld des Kanzleigebäudes parken. Die Bushaltestelle "Rathaus" ist etwa einhundert Meter entfernt.

Das mit einer modernen EDV ausgerüstete Sekretariat vereinbart montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Beratungstermine, die aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten liegen können.

Gabriela Etter-Withopf, 1961 in Schwetzingen geboren, ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg absolvierte Frau Etter-Withopf ihr Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Karlsruhe. Die Juristin spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Gabriela Etter-Withopf berät und vertritt Sie im Familienrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Mietrecht. Sie legt dabei großen Wert auf eine individuelle Betreuung ihrer Mandanten. 

Gabriela Etter-Withopf ist seit 2002 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Etter-Withopf Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Gabriela Etter-Withopf berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Anspruchs auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Klärung von verkehrsrechtlichen Problemen gehört zu den Schwerpunkten von Gabriela Etter-Withopf.

Die Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Punkte in Flensburg. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtanwältin Etter-Withopf vertritt ihre Mandanten im Verkehrszivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwältin Gabriela Etter-Withopf auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Mietkündigung
  • Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Auch aus den sich hieraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten erwächst umfassender Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter, damit die jeweiligen Interessen angemessene Berücksichtigung finden.

 

 

Adresse

  • Gabriela Etter-Withopf
  • Kleiner Hertenweg 4/1
    68799 Reilingen

    Deutschland
  • Telefon   +49 6205 287846
  • Telefax   +49 6205 287849
  • www.kanzlei-etter-withopf.de

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