Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei auf den Gebieten privates Baurecht, Architektenrecht- und Ingenieurrecht sowie Immobilienrecht tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Grundstücksrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Nachbarrecht (NachbarG NW) und öffentliche Baurecht (BauGB, BauO NW etc.). Die Kanzlei bietet damit kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen “rund um die Immobilie”. Bei Errichtung, Neubau, Aus- und Umbau, Sanierung, Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie mit Rat und Tat zur Seite. Gerne hilft sie Ihnen aber auch in allen anderen Rechtsgebieten weiter. Betreuung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme notarieller Leistungen runden das Leistungsangebot der Kanzlei ab.
Die Kanzlei ist mit modernster Technologie ausgestattet, so dass Leistungen effektiv und schnell erbracht werden können. Der Zugriff auf Datenbanken im Rahmen der rechtlichen Tätigkeit ist selbstverständlich.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatpersonen, Handwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.
Die Kanzlei ist grundsätzlich von montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Termine vereinbart Frau Sandmeier persönlich. Für sie ist wichtig, dass ihre Mandanten sie immer persönlich sprechen können. Rechtsanwältin Sandmeier besucht ihre Mandanten auf Anfrage auch gerne vor Ort.
Die Kanzlei befindet sich im Norden von Köln in unmittelbarer Nähe zur Anbindung an die Autobahn A57 bzw. erreichbar über das Autobahnkreuz Köln-Nord (A1/A57). Sie erreichen die Kanzlei problemlos mit dem eigenen Fahrzeug. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn Linie S11), deren Haltestelle „Volkhovener Weg“ (Entfernung HBF Köln 14 Fahrminuten) nur rund fünf Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist.
In der Kanzlei von Rechtsanwältin Sandmeier wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Frau Sandmeier kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Sie nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert bis zum Erfassen komplexer technischer Abläufe, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwältin Sandmeier Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können. In diesem Zusammenhang sieht es Rechtsanwältin Sandmeier als Selbstverständlichkeit an, auch über Gebühren und Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) restlos aufzuklären und auch in diesem Bereich stets für Transparenz zu sorgen als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Mandant.
Als besonderen Rat gibt Rechtsanwältin Sandmeier den Hinweis, nicht erst im Streitfall, sondern streitvermeidend und rechtswahrend schon vorab einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, z. B. vor einer Vertragsunterzeichnung, auch wenn eine notarielle Beurkundung ansteht oder bereits erfolgt ist. Nur der Rechtsanwalt ist sachlich und fachlich in der Lage, gezielt und ausschließlich die Interessen des Mandanten wirksam wahrzunehmen und gegebene rechtliche Möglichkeiten effektiv einzusetzen - unter Ausschluss jeglicher Interessenkollision.