Rechtsanwalt Jannack gründete seine Kanzlei am 01.01.1998 zunächst als Einzelanwalt. Nachdem er für einige Jahre einer Bürogemeinschaft mit mehreren Rechtsanwälten angehörte, übt er seine Tätigkeit jetzt wieder alleine aus, um die Qualität der Bearbeitung in allen Bereichen gewährleisten zu können.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt keinen Rechtsanwalt, der jedes Gesetz mit all seinen Feinheiten kennt. Deshalb konzentriert er sich auf die Schwerpunkte Arbeit, Inkasso, Vertrag und Verkehr - damit seine Mandanten darauf vertrauen können, dass er über die erforderliche Kompetenz und Aktualität verfügt, Rechtsstreitigkeiten zur Zufriedenheit zu lösen.
Er steht täglich von 8.30 Uhr bis 18 Uhr zu Ihrer Verfügung, wobei er um Vereinbarung eines Termins mit seinem Sekretariat bittet. Gerne nimmt er auch Termine außerhalb der Bürozeiten oder direkt bei Ihnen wahr.
Seine in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht einerseits und zum Amts- bzw. Landgericht Dortmund andereseits befindliche Kanzlei im 5. Obergeschoß erreichen Sie über den Eingang Viktoriastraße 7. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. Parklätze sind direkt vor der Kanzlei in ausreichender Zahl vorhanden. Für Nutzer des ÖPNV gibt es im Hinblick auf die Innenstadtlage zahlreiche Anreisemöglichkeiten.
Rechtsanwalt Jannack ist befugt, für Sie an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Daneben vertritt er Ihre rechtlichen Interessen vor allen Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht. Dennoch sieht er das von einem unbeteiligten Richter gesprochene Urteil nur als zweitbeste Lösung an, weil der Einfluss auf das Ergebnis damit in fremde Hände gegeben wird. Deshalb ist Herr Jannack im Rahmen der ihm erteilten Weisungen nach eingehender Beratung bestrebt, außergerichtliche Lösungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte anzubieten. Diese erweisen sich für den Mandanten häufig kostengünstiger und zeitsparender. Zudem behält er Einflussmöglichkeiten bei der Gestaltung einvernehmlicher Lösungen, die eine schnelle Rückkehr zum Alltag erlauben.
Zur Vertiefung seiner Kenntnisse im Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt Jannack die Zusatzqualifikation zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erworben. Diese Spezialisierung kommt ihm bei der täglichen Arbeit rund um Bewerbung, Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Zeugnis zu Gute. Neben den typischen Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder zu Mobbing bzw. Antidiskriminierung steht der Jurist auch im Zusammenhang mit Ausbildung und Fortbildung, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Altersteilzeit zur Verfügung. Daneben bearbeitet er aus dem kollektiven Arbeitsrecht Fragen zum Betriebsrat, zur Betriebsrente und zu Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen.
Da arbeitsrechtsrechtliche Streitigkeiten sich häufig um das Verständnis und die Auslegung von Verträgen und/oder Geschäftsbedingungen ranken, deren Lösungen sich im allgemeinen Vertragsrecht finden, fördern der Fachanwaltstitel und die praktische arbeitsrechtliche Tätigkeit auch die Bearbeitung der sonstigen Fälle des Rechtsanwalts. Denn wie im Arbeitsrecht geht es auch im Vertragsrecht regelmäßig in erster Linie um die Anwendung allgemeinen Schuldrechts mit dem steten Querblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes. Daher arbeitet sich der Anwalt immer wieder gerne in neue vertragliche Fallgestaltungen ein, um sie rechtlichen Lösungen einerseits und wirtschaftlichen Betrachtungen andererseits zuzuführen.
Zu den weiteren Tätigkeiten gehört auch das Inkasso, also die Beitreibung berechtigter Zahlungsansprüche. Hier bietet Rechtsanwalt Jannack den kostenlosen Einsatz einer speziellen Inkasso-Schnittstelle an, mit der Ihre offenen Forderungen online per Email oder Diskette übertragen und verarbeitet werden. So können außergerichtliche Mahnschreiben, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung professionell und schnell in ein aktives Forderungsmanagement eingebunden werden, das eine überaus hohe Realisierungschance offener Rechnungen bietet. Das Online-Inkasso wird durch eine Honorarvereinbarung zu Konditionen abgerundet, die in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftung stehen.
Schließlich gehört das Verkehrsrecht zum Alltag des Anwalts. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Herr Jannack Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter. Zudem vertritt er seine Mandanten bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld und Strafverfahren (auch bei einem Verkehrsunfall).
Herr Jannack hat während seines Referendariats vier Monate in den USA gearbeitet, so dass er fließend Englisch spricht. Daneben verfügt er über ausgeprägte Kenntnisse der italienischen Sprache.
Auf der Homepage www.ra-jannack.de erhalten Sie weitere Informationen.
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