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Martin Grüninger aus 70182 Stuttgart


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Martin Grüninger spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Martin Grüninger ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht, seit Beginn seiner Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Martin Grüninger auf diese beiden Gebiete spezialisiert. Die Führung des Titels eines Fachanwalts erfordert den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet, darüber hinaus besteht die Pflicht zu ständiger Fortbildung und bietet somit Gewähr für Erfahrung und Qualifikation.

Rechtsanwalt Grüninger ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ und der „Arbeitsgemeinschaft Strafrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins.

Familienrecht

Rechtsanwalt Martin Grüninger ist Fachanwalt für Familienrecht, er bearbeitet engagiert und zuverlässig alle Mandate aus diesem Bereich.

Bei der Betreuung familienrechtlicher Mandate ist es häufig für die Beteiligten langfristig von großem Vorteil, einvernehmliche Regelungen zu finden, insbesondere beim Unterhalt, beim Zugewinn und beim Umgangsrecht für Kinder. Dies ist jedoch nicht immer möglich, so dass dann die Streitfragen beim Familiengericht geklärt werden müssen, entschlossen und immer Ihre Interessen vor Augen.

Über die website www.die-scheidung-online.de werden alle Fragen zu dieser Thematik besprochen, es können Scheidungsverfahren entsprechend eingeleitet werden. Darüber hinaus werden relevante Fragen des Familienrechts ausführlich erörtert.

Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:

Trennung.
Regelung aller Unterhaltsfragen,
Aufteilung des Hausrats
Fortführung der ehelichen Wohnung
Trennungsvereinbarung
Gewaltschutzgesetz, Trennungsjahr,

Scheidung:
Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, Versorgungsausgleich (Verteilung der Rentenanwartschaften) einschließlich Scheidungsfolgevereinbarung Endgültige Verteilung des Hausrats, nachehelicher Unterhalt

Vermögensauseinandersetzung:
Eheliches Güterrecht, Erstellung und Überprüfung entsprechender Vereinbarungen, Eheverträge, gerichtliche Auseinandersetzung in streitigen Fällen, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Lebensversicherungen, Wohneigentum, Vermögen

Unterhalt:
Unterhalt für Kinder, Düsseldorfer Tabelle, Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhalts zwischen den getrennt lebenden und geschiedenen Eheleuten, Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, Naturalunterhalt, Notunterhalt, Splitting, Unterhaltsabänderung, Zunehmend bedeutender: Elternunterhalt, also Unterhalt der Kinder für die Eltern

Sorge- und Umgangsrecht:
Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht, Umgangsregelungen zwischen Kind und Eltern, Kindeswohl.

Kindschaftsrecht:
Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft, Vaterschaftsprozesse Rechte der nichtehelichen Kindern, Abstammung, Adoption.

Eheähnliche Lebensgemeinschaft:
Auflösung der Gemeinschaft

Aufhebung von Lebenspartnerschaften, Partnerschaftsverträge

Rechtsprobleme binationaler Ehen; welches Recht ist anzuwenden? Ehefähigkeitszeugnis.

Strafrecht:

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kümmert sich Martin Grüninger um strafrechtliche Verfahren aller Art, vom Diebstahl über Körperverletzung bis zum schweren Raub, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (bspw. Handel und Besitz von Haschisch und anderen Drogen) bis hin zu Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren. Ebenso werden alle Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bearbeitet, Trunkenheit im Verkehr ebenso wie ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins.

Rechtsanwalt Martin Grüninger verteidigt Sie engagiert, hat aber das Machbare im Blick. Er wird alles tun, Ihnen nach Einsicht in die Ermittlungsakten eine realistische Einschätzung Ihrer Lage zu vermitteln und daraus die passende Strategie für die Hauptverhandlung entwickeln.

Martin Grüninger vertritt Sie ebenfalls in Strafverfahren als Nebenkläger, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Hier hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren gesetzliche Regelungen neu geschaffen, so dass die Position der Geschädigten im gesamten Verfahren gestärkt wurde.

Das Strafrecht und die Tätigkeit eines Strafverteidigers umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Durchsuchung der Wohnung, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen, dringender Tatverdacht, Telefonüberwachung.
  • Ladung durch die Polizei, Festnahme, Haft, Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Kaution, Festnahme, Verhaftung, Haftrichter
  • Strafbefehl, Einspruch, Anklageschrift, Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Zeugen, Berufung, Revision.
  • Steuerhinterziehung, Wirtschaftsstrafrecht, Betrug, Untreue, Veruntreuung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Bankrott, Urkundenfälschung
  • Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Straßenverkehrsdelikte
  • Besitz, Anbau, Handeltreiben Erwerb etc. von Drogen wie Haschisch, Marihuana, Heroin, Kokain und anderer Betäubungsmittel
  • Beleidigung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Totschlag.

Adresse

  • Martin Grüninger
  • Gaisburgstr. 27
    70182 Stuttgart
    Mitte
    Deutschland
  • Telefon   +49 711 2348674
  • Telefax   +49 711 2348677
  • www.martin-grueninger.de

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