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Stefanie Schmidt-Nowak aus 48165 Münster


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Stefanie Schmidt-Nowak spricht folgende Sprachen:


 

Stefanie Schmidt-Nowak wurde 1953 in Berlin geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster absolvierte sie das Rechtsreferendariat ebenfalls in ihrer Wahl-Heimatstadt Münster. Die Rechtsanwältin ist an allen bundesdeutschen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht sehr gutes Englisch.

Rechtsanwältin Schmidt-Nowak bearbeitet als Expertin vorwiegend das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge, das Unterhaltsrecht in allen Facetten (wie beispielsweise Unterhaltsanspruch für Kinder) und die Umgangsregelung wie auch die Vermögensauseinandersetzung.

Sie klärt Fragen im Hinblick auf Verzug mit Unterhalt, das heißt, die Juristin veranlasst die Inverzugsetzung des Schuldners, um einen rückständigen Unterhalt vor Gericht geltend machen zu können. Sowohl Unterhaltspflichtiger als auch Unterhaltsgläubiger können erwarten, dass Rechtsanwältin Schmidt-Nowak Probleme hinsichtlich Unterhaltspflicht, Berechnung nach der “Düsseldorfer Tabelle”, Notunterhalt, Mindestunterhalt und so weiter in ihrem Interesse klärt und diesbezügliche Ansprüche geltend macht.

Für Menschen in schwierigen familiären Konfliktsituationen versteht sich Frau Schmidt-Nowak als erste Anlaufstelle, um Ungewissheiten auf familienrechtlichem Gebiet möglichst vollständig beiseite zu räumen. Ihre Bereitschaft zuzuhören dient dem Hilfesuchenden, erste Wogen zu glätten und familiäre Probleme in aller Ruhe und auf sachlicher Basis zu besprechen. Allen Hilfesuchenden auf diesem Gebiet bietet sie ein “Rundum-Sorglos-Paket” an, welches beispielsweise die erforderlichen Formulare für diverse Behörden enthält.

Schon im Vorfeld einer Trennung vom Partner oder der Partnerin bietet die anwaltliche Beratung die Möglichkeit, frühzeitig Unsicherheiten aus dem Wege zu räumen und fachlich wie menschlich kompetente Unterstützung in schwierigen persönlichen und rechtlichen Fragen zu erfahren.

In Rechtsanwältin Schmidt-Nowak finden Sie zudem eine kompetente Ansprechpartnerin in Fragen zum Vaterschaftsrecht (wie zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftstest), zum inzwischen gesetzlich verankerten Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Beziehungen bis hin zum Adoptionsrecht oder bei Problemen innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.

In ihrem Spezialgebiet ist sie sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.

Sie befaßt sich auch mit Fragen des Musikrechts und betrachtet dies fast als ihr persönliches Hobby.

Zutreffende, verantwortungsbewusste anwaltliche Beratung ist im eherechtlichen Mandat das eine; das andere ist, der Mandantin, dem Mandanten das Gefühl eines Beistandes, und zwar eines durchaus auch persönlich engagierten Beistandes in seiner schwierigen Lebenssituation zu vermitteln.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte gerade bei familiären Konflikten nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat Rechtsanwältin Schmidt-Nowak 1995 zudem die Zusatzausbildung zur Mediatorin nach den offiziellen Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation (BAfM) abgeschlossen. Die von Frau Schmidt-Nowak beherrschte Kommunikationstechnik der Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung und Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen. Der Mediator hilft den Beteiligten, sich auf die regelungsbedürftigen Fragen zu konzentrieren, und ordnet, wenn Beziehungs- und Sachfragen durcheinander geraten. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz der Anwältin vertrauen. Durch die mediatorischen Gespräche werden Feindbilder vermieden und zumeist eine Lösung erreicht, die für alle Beteiligte Perspektiven für die Zukunft eröffnet.

Wegen der Neutralität übernimmt die Anwältin die Mediation in den Fällen, in denen sie vorher keine Interessenvertretung für eine Seite in derselben Sache wahrgenommen hat.

Frau Schmidt-Nowak hat in ihrer langjährigen Tätigkeit bewiesen, dass sie in den Fällen, in denen sie als Mediatorin tätig ist, ausgesprochen ausgleichend und verständig beiden Parteien gegenübersteht. Ist sie jedoch als Rechtsanwältin tätig, vertritt sie ihre Mandanten und deren Bedürfnisse mit Leib und Seele. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit kann sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, so dass sie für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die sie dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.

Die Volljuristin absolviert zudem in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und Seminare auf den genannten Rechtsgebieten, um bei der Bearbeitung ihrer Mandate stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen berücksichtigen zu können.

Adresse

  • Stefanie Schmidt-Nowak
  • Marktallee 73b
    48165 Münster

    Deutschland
  • Telefon   +49 2501 70639
  • Telefax   +49 2501 923694
  • www.schmidt-nowak.de

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