Paul Vogel wurde 1974 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er in Erlangen Rechtswissenschaften. Während des Referendariats war RA Vogel in der Staatsschutzkammer am Nürnberger Oberlandesgericht für Strafsachen tätig.
Um einen Austausch mit fachlich kompetenten Kollegen zu gewährleisten, ist der Rechtsanwalt seit mehreren Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Zudem ist er Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
Schwerpunkte in der Beratung sind das internationale Privatrecht, das internationale Steuerrecht, das deutsche und internationale Strafrecht mit den Spezialbereichen Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie das Gesellschaftsrecht (Einschlag internationales Gesellschaftsrecht).
Das internationale Recht tritt aber auch z.B. in der Form von Kindesentführung (vgl. Haager Kindesentführungs Übereinkommen) oder internationalem Erbrecht auf.
Müssen in einem Fall weitere Informationen eingeholt werden, beauftragt die Kanzlei eine / mehrere Detektei (en) oder einen speziell geschulten Ermittler. So kann zum Beispiel diskret der Aufenthalt einer gesuchten Person oder eine mögliche Vermögensveränderung bei einem Schuldner in Erfahrung gebracht werden. Bei weltweiten Recherchen arbeitet die Kanzlei mit der renommierten Secret Agent Ltd. London zusammen. Bei der Auswahl der Detekteien wird auf eine spezielle nachrichtendienstliche Ausbildung Wert gelegt. Diese Detekteien stellen auf Wunsch auch Kontakt Zwecks Personenschutz oder psychologischer Betreuung her.
Grundsätzlich strebt der Jurist nach einer außergerichtlichen Lösung. So sind in vielen strafrechtlichen Fällen Absprachen mit der Strafverfolgungsbehörde möglich. Auf diese Absprachen wird besonders Wert gelegt. Vorteile sind i.d.R. schnelle Problemlösungen, ohne große Aussenwirkung. Dies gilt auch für die Strafverfahren im Ausland, bei welchen zumeist Herr RA Vogel zusammen mit einem ausländischen Kooperationspartner im Ausland für die Rechtsanwaltsgesellschaft auftritt. Im Rahmen des Forensic Service werden z.B. auch unternehmensinterne Regelungen / Präventivmassnahmen für Straftaten von Mitarbeitern gegenüber Unternehmen erarbeitet, womit sich negative Publicity für das Unternehmen vermeiden lässt. Es bestehen Kooperationen mit Unternehmen, welche Logistikketten durchleuchten / Sicherheitsberatung und Sicherheitstrainings durchführen. Gleichzeitig zu Kriminologen, Gutachtern, Wirtschaftsfachleuten, Unternehmensberatungen, Computerwissenschaftlern.
Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht mehr verhindern, vertritt Sie Herr Vogel vor Gericht. Eine Beschränkung auf bestimmte Delikte besteht nicht. So hat der Rechtsanwalt bereits Mandanten vertreten, denen Beschaffungskriminalität, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drogenschmuggel oder organisierte Kriminalität, Zigarrettenschmuggel etc. etc. vorgeworfen wurde. Typische Delikte aus dem Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind etwa die Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Bestechung, Untreue, Unterschlagung, Betrug, Produktpiraterie, Urkundenfälschung sonstiger Korruption. Im privaten Bereich reichen die Vorwürfe von der einfachen Körperverletzung bis hin zu Totschlag oder Mord, Erpressung, Nötigung, Brandstiftung etc. etc. Recht schnell sieht man sich aber auch im Alltag, etwa als Verkehrsteilnehmer, einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt. Straßenverkehrsdelikte sind zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein, eine Trunkenheitsfahrt oder eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Wurde zu Unrecht ein Strafverfahren eingeleitet, setzt der Rechtsanwalt Ihren Anspruch auf Entschädigung durch.
I.d.R. ist Herr RA Vogel einige Tage die Woche im europäischen Ausland tätig. Nebenbei werden dann die bundesweit verteilten Termine zwischen Flensburg und Starnberg wahrgenommen, welche eine persönliche Anwesenheit erfordern.