Als Fachanwalt für Sozialrecht stellt dieser Rechtsbereich das Spezialgebiet von Herrn Gauggel dar. Wesentlicher Inhalt des Sozialrechtes ist die Verwirklichung der sozialen Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit. Streit entsteht oftmals zwischen Versicherten und dem entsprechenden Leistungsträger, wenn die begehrte Leistung verweigert wird. Rechtsanwalt Gauggel unterstützt Sie unter anderem bei der Erlangung von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld, Verletztenrente und von Pflegegeld. Aber auch bei Ansprüchen gegen den Staat, wie Kindergeld oder Bafög, oder bei allen Fragen rund um das Behindertenrecht steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite.