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Rechtsanwältin Gudula Leidner aus 99867 Gotha


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Rechtsanwältin Gudula Leidner spricht folgende Sprachen:


 

Frau Gudula Leidner hat im Jahr 1989 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Mannheim (Baden-Württemberg) abgeschlossen. Die Referendarzeit wurde in Karlsruhe, in der Stadt des Rechtes, absolviert und nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 1991 gründete Frau Leidner ihre bis heute bestehende Kanzlei in der Residenzstadt Gotha. Die bemerkenswerte kulturelle Vielfalt in Thüringen machte die Wahl einfach.

Frau Leidner ist seit Jahren Mitglied im Arbeitskreis Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..

Da das Familienrecht von Anfang an einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit bildete, erfolgte im Jahr 1999 die Verleihung des Fachanwaltes für Familienrecht. Seit 1998 ist Frau Leidner am Thüringer Oberlandesgericht in Jena zugelassen und kann Sie daher vor jedem anderen Oberlandesgericht vertreten.

Kein Rechtsgebiet wirkt so tiefgreifend in menschliche Lebensläufe ein wie das Familienrecht. Das Zerbrechen der Familie und der Lebensplanung macht Angst. Nach erfolgter Trennung und im Falle der Ehescheidung gilt es daher eine Vielzahl von Ansprüchen zu klären. Hier bedarf es kompetenter anwaltlicher Begleitung, die zeitnah zu sachgerechten und angemessenen Lösungen führt. Dies gilt ganz besonders für den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt und für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung. Aber auch Fragen der Zuweisung der Ehewohnung und der Hausratsteilung sind zu klären.

Die für Eltern und insbesondere für Kinder sehr belastenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht und dem Sorgerecht bedürfen einer verantwortungsbewussten anwaltlichen Begleitung. Wenn Eltern als Ganzheit wegbrechen fühlen sich Kinder verlassen. Bereits seit Jahren arbeitet Frau Leidner unter Berücksichtigung des Schlichtungsgedankens nach dem Cochemer Modell mit dem Ziel zeitnah nach der Trennung der Eltern den für die Entwicklung des Kindes wichtigen Kontakt zum anderen Elternteil herzustellen. Dieser Schlichtungsgedanke fand in dem seit dem 01. September 2009 geltenden neuen Familien-verfahrensrecht seinen Niederschlag.

Einen weiteren Schwerpunkt von Frau Leidner bildet das Erbrecht. Hier erfolgt eine kompetente Beratung in allen anstehenden Fragen nach einem Todesfall, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Frau Leidner berät aber auch bevor ein Todesfall eintritt fachkundig über die Möglichkeiten einer Vermögensregelung nicht nur für den Fall des Todes, sondern auch zu Lebzeiten, wobei die Regelungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unbedingt zu beachten sind. So erstellt Frau Leidner maßgeschneiderte Testamente, die die persönliche und finanzielle Situation des Erblassers optimal berücksichtigt. Ziel eines Testamentes sollte die Verteilung des Lebenswerkes nach dem Wunsch des Erblassers, die größtmögliche Absicherung des überlebenden Ehepartners, die Erhaltung des Familienfriedens und die Vermeidung von Erbschaftssteuer sein.

Frau Leidner erstellt auch gründlich formulierte Patientenverfügungen und Vorsorge-vollmachten, die die aktuelle Rechtsprechung und die Regelungen im Patientenverfügungs-gesetz berücksichtigen.

Im Sozialrecht erfolgt die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen der Erwerbsminderungsrente, der Schwerbehinderung, der Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Mittelpunkt steht aber auch die anwaltliche Betreuung wegen Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SBG II („Hartz IV").

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Mietrecht. Das Verhältnis von Vermieter und Mieter ist oft von Spannungen geprägt. Frau Leidner hilft insbesondere bei der Lösung von Streitig-keiten im Zusammenhang mit Mietverträgen, Kündigung, Mieterhöhung, Schönheits-reparaturen, Mietminderung, Kaution und Nebenkostenabrechnungen. Auch in Fragen des Wohnungseigentums berät Sie Frau Leidner sachkundig und umfassend.

Da das Arbeitsleben nicht immer harmonisch verläuft und oftmals Existenzen auf dem Spiel stehen ist aufgrund der zu beachtenden kurzen Fristen eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Hier unterstützt Sie Frau Leidner bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, bei der Einreichung von Kündigungsschutzklagen, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag, bei der Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie in allen Fragen rund um das Thema Mobbing.

Im Bereich des Verkehrsrechtes einschließlich der Schadensregulierung ist Frau Leidner für Sie ein erfahrener Ansprechpartner. Ist ein Unfallschaden eingetreten, sind die Ansprüche schnell und umfassend geltend zu machen. Hier hilft Ihnen Frau Leidner bei der raschen und unkomplizierten Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu sein, nimmt Frau Leidner regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Da gerade im Erbrecht viele Fehlvorstellungen bestehen und viele Zusammenhänge nicht bekannt sind, hält Frau Leidner regelmäßig Informationsveranstaltungen ab und bringt dabei dieses umfangreiche Rechtsgebiet verständlich näher.

Frau Leidner zeichnet sich durch ihre Fähigkeit aus, mit viel Einfühlungsvermögen zuhören zu können und komplexe Strukturen und Sachverhalte zu erfassen. Sie legt in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten großen Wert auf eine vernünftige und ehrliche Beratung und weist frühzeitig auf bestehende Fehlvorstellungen und deren Konsequenzen hin.

Adresse

  • Gudula Leidner
  • Dreikronengasse 2
    99867 Gotha

    Deutschland
  • Telefon   +49 362 136000
  • Telefax   +49 362 1360036

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