Rechtsanwalt Thorsten Leininger ist auf die Rechtsberatung von Ärzten und Patienten spezialisiert. Dies beinhaltet die Betreuung und Beratung in allen Fragen rund um das Medizinrecht, insbesondere:
- Vertragsarztrecht: Zulassung, Ermächtigung, Jobsharing und Belegarztrecht, Honorarverteilungsfragen und Vergütungsrecht (EBM, GOÄ, Honorarvereinbarungen), Honorarrückforderung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Richtgrößenprüfung, Zulassungsentziehungsverfahren und Disziplinarverfahren
- Ärztliches Berufsrecht und Standesrecht: Approbation, Weiterbildung, Werbung, berufsgerichtliches Verfahren
- Arbeitsrecht für Heilberufe
- Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht für Heilberufe: Vertragsgestaltung von Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, medizinisches Versorgungszentrum, Kooperationsvertrag, Umstrukturierung oder Auseinandersetzung einer Gesellschaft, integrierte Versorgung
- Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht: Behandlungsfehler (“Kunstfehler”), Aufklärungsfehler und Organisationsfehler, gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Verfahren bei Schlichtungsstelle und Gutachterkommission, Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen
- Krankenhausrecht und Chefarztrecht
Im Übrigen bietet der Jurist Hilfestellung bei der Erstellung von Arbeitsvertrag, Mietvertrag und sonstigen Verträgen sowie bei der Beratung und in Fragen rund um das Erbrecht.