Nach dem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität leistete Frau Widra ihren Vorbereitungsdienst beim Land Brandenburg. Die Juristin, 1979 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Lilian Widra ist seit 2002 befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Durch jahrelange Berufserfahrung und ständige Weiterbildungen, Seminare und Vorträge hat sich die Juristin ein professionelles Fachwissen angeeignet, mit dem sie ihren Mandanten die bestmögliche Vertretung anbieten kann.
Rechtsanwältin Widra betreut und vertritt Sie im Familienrecht sowie in den daran anknüpfenden Rechtsgebieten wie Erbrecht und Steuerrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Sie Frau Widra in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht, die Vermögensauseinandersetzung sowohl im ehelichen Güterrecht als auch die Rechtsbeziehungen außerhalb des ehelichen Güterrechts bilden einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Die Tätigkeit umfasst unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgevereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Darüber hinaus befasst sich Frau Rechtsanwältin Widra mit Kindschaftssachen, Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Lilian Widra, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.