Eberhard Uhrich, seit 1986 zur Anwaltschaft zugelassen, gründete 2002 seine Einzelkanzlei in Fürstenfeldbruck. Die Kanzleiräume liegen im Fürstenfeldbrucker Stadtteil Buchenau. Parkplätze sind direkt im Haus vorhanden. Mandanten, die mit der S-Bahn oder dem Bus anreisen, steigen an der Haltestelle „Buchenau" aus. Direkt gegenüber vom S-Bahnhof über einer Filiale der Deutschen Post ist die Kanzlei gelegen.
Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr.
Rechtsanwalt Eberhard Uhrich betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Er ist seit 1988 Fachanwalt für Familienrecht und seit 1999 gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht übernimmt Eberhard Uhrich die Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei allen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Fragestellungen insbesondere auch in den Bereichen Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Arbeitnehmerhaftung et cetera.
Rechtsanwalt Uhrich bietet seinen Mandanten im Familienrecht eine umfassende Betreuung unter anderem zu folgenden Themen:
Rechtsanwalt Eberhard Uhrich berät Sie ferner bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages. Nach dem Erbfall berät und vertritt er zum Beispiel hinsichtlich folgender Aspekte: