Rechtsanwältin Daniela Schäfer wurde in Frankfurt geboren.
Nach dem Abitur studierte sie an der “Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn” Rechtswissenschaften.
Das Referendariat absolvierte Frau Schäfer am Landgericht Köln.
Im Anschluss an die juristische Ausbildung und vor der Zulassung zur Rechtsanwältin war Daniela Schäfer als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Bundestag in Bonn beschäftigt.
Rechtsanwältin Daniela Schäfer bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen vor allem auf den Gebieten Medizinrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht an.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin liegt beim Medizinrecht. Im Medizinrecht übernimmt Frau Schäfer Mandate, die Arztrecht, Zahnarztrecht, Psychotherapeutenrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für Ärzte und Psychotherapeuten, Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht betreffen.
Im Arztrecht können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten die Rechtsanwältin bei berufsrechtlichen Problemen hinsichtlich Approbation, Aufklärungspflichten, Schweigepflicht, Dokumentationspflichten, Werberecht usw. Kontaktieren. Daniela Schäfer übernimmt die Interessenvertretung eines Arztes oder Psychotherapeuten vor der Ärztekammer, gegenüber einem anderen Kollegen oder gegenüber einem Patienten. Darüber hinaus fallen in das Arztrecht Streitigkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) etwa bei der Arztregistereintragung, bei Verkauf der Praxis, Nachfolgezulassung für den Praxissitz, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen, Mengenbegrenzungen oder Fallzahlbegrenzungen usw.
Im Apothekenrecht wird die Rechtsanwältin bei Fragen hinsichtlich des Berufsrechts der Apotheker, Zulassung, Gesundheitsberatung in der Apotheke etc. tätig. Sie klärt ihre Mandanten beispielsweise dahingehend auf, was ein Apotheker in Abgrenzung zu den Heilberufen “darf” bzw. “nicht darf”. Sie zeigt Ihnen die zu beachtenden juristischen Aspekte einer immer wichtiger werdenden Gesundheitsberatung in der Apotheke auf und wird Sie als Apotheker eingehend beraten, damit Sie sich bezüglich ihrer Tätigkeit und im Umgang mit Ihren Kunden auf berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich abgesichertem Terrain bewegen.
In den Tätigkeitsbereich Medizinrecht ist gleichfalls das Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht einzuordnen. In diesen genannten Bereichen klärt die Juristin Fragen um Zulassung, Haftung, Schadenersatz, Belegarztwesen, Wahlleistungsvereinbarungen usw. Daniela Schäfer besucht regelmäßig Fortbildungen im Medizinrecht, um bei der Bearbeitung ihrer Mandate aktuelle Tendenzen im Gesundheitsrecht zu berücksichtigen.
Weiterhin ist die Rechtsanwältin im Verwaltungsrecht anwaltlich tätig. Innerhalb des Medizinrechts sind die berufsrechtlichen Streitigkeiten von Ärzten, etwa um Erteilung oder Entziehung ihrer Approbation, mittels Anfechtungsklagen oder Verpflichtungsklagen vor den Verwaltungsgerichten bzw. in Verfahren vor den Ärztekammern auszutragen. Beabsichtigen Sie als ausländischer Arzt in Deutschland zu arbeiten, so wird Daniela Schäfer Ihre Interessen gegenüber den Behörden kompetent vertreten. Sofern ein Europäer zum Beispiel als Arzt in Deutschland tätig werden will, ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung notwendig. Die Rechtsanwältin wird Ihnen bei der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer ärztlichen Ausbildung zur Seite stehen und versuchen, Ihnen zur Anerkennung durch das Verwaltungsgericht verhelfen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Volljuristin liegt beim Sozialrecht. Im Sozialrecht übernimmt Frau Schäfer alle Streitigkeiten, die vor dem Sozialgericht zur Verhandlung gebracht werden. Zum Beispiel können sich für Patienten Auseinandersetzungen mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse ergeben bezüglich der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder ärztlich verordneter Heilmittel und Hilfsmittel. Auch die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht, kann sozialgerichtlich geklärt werden. Ebenfalls ist die Streitigkeit zwischen Pflegebedürftigen und ihrer Pflegekasse eine sozialrechtliche Frage. Bei der Festlegung einer Pflegestufe werden Gutachter vom medizinischen Dienst eingesetzt, die eine Überprüfung der Voraussetzungen vor Ort vornehmen. Stimmt das Ergebnis des Gutachters nicht mit dem Bedarf des Pflegebedürftigen überein, kann Frau Schäfer mit einem Widerspruch die Pflegekasse zur erneuten Überprüfung veranlassen bzw. kann sie versuchen, Ihnen auf gerichtlichem Wege zu Ihrem Anspruch verhelfen.
Als weiterer Interessenschwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für Ärzte zu nennen. Daniela Schäfer klärt Probleme und Fragen bezüglich der Organisation von Ärztehaus, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, medizinische Versorgungszentren usw. Sie gestaltet für ihre Mandanten nach der Rechtsformwahl einen Vertragsentwurf und zeigt Ihnen als beteiligte Ärzte Ihre Rechte und Pflichten auf. Streitigkeiten bei Beendigung der Gesellschaft und Haftung der einzelnen Ärzte können durch ausgewogene Vertragsbedingungen vermieden werden.
Vorteilhaft für die Bearbeitung ihrer Mandate ist die Kooperation der Kanzlei Daniela Schäfer mit der amerikanischen Kanzlei “Law Offices Dr. Gerhard Kelter, Chicago, USA”. Diese Beziehung in das amerikanische Ausland ist insbesondere im Gesundheitsrecht von Vorteil, da viele Arzneimittelkonzerne sowohl national als auch international agieren und eine Berücksichtigung der internationalen Rechtslage bei der Erhebung von eventuellen Schadenersatzansprüchen gegen die Konzerne unerlässlich ist.
Rechtsanwältin Daniela Schäfer liebt an ihrem Beruf die Auseinandersetzung mit juristischen Problemstellungen, den Umgang mit Menschen und die Selbständigkeit ihrer Tätigkeit. Mandanten schätzen an der Juristin die überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, die Geduld und das Verhandlungsgeschick.