Herr Rechtsanwalt Roland Attila Rehm beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts hat sich Herr Rechtsanwalt Rehm auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts erstreckt sich die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mandanten insbesondere auf die Gestaltung von Verträgen jeder Art von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zugewinnausgleichsvereinbarung.
Naturgemäß würden demnach auch Verträge aller Art hinsichtlich ihrer Bestandteile auf Wirksamkeit überprüft und die hieraus resultierenden Konsequenzen wie Anfechtung, Rücktritt, Kündigung u. a. ergriffen. Die Durchsetzung von auf Vertragsverletzungen basierenden Schadenersatzansprüchen u. ä. gehört dazu.
Das Gesellschaftsrecht in all seinen Facetten von der Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform der Gesellschaft bis hin zur Auseinandersetzung von Gesellschaften ist tägliches Brot.
Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Rehm vornehmlich die Interessen seiner Mandanten auf dem Sektor des Immobilienrechts, d. h. sämtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen bis hin zur Transaktion speziell gewerblicher Fachmärkte werden hier professionell gelöst.
Jahrzehntelange Erfahrung mit den Gepflogenheiten der Strafjustiz und die Verteidigung in durchaus komplizierten und komplexen Wirtschaftsstrafsachen hat bei Herrn Rechtsanwalt Rehm eine besondere Kompetenz bei der Strafverteidigung insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug, Subventionsbetrug, Untreue u. ä. begründet.
Persönliche Anmerkung:
Die Kombination zwischen hin und wieder auch satirischem Abstand zu den zu lösenden Problemen einerseits und uneingeschränkter Einsatz für die Umsetzung der Mandanteninteressen andererseits ist erfahrungsgemäß die optimale Grundvoraussetzung für die Erzielung einer angemessenen Lösung.