Claudia Look-Steinborn wurde in Recklinghausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster folgte der Rechtsreferendarsdienst. Diese zwei Jahre, zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen, verbrachte Frau Look-Steinborn in Bochum sowie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht von Prof. Dr. Hans Brox, einem Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Im Jahr 2002 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwältin Look-Steinborn verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Im Erbrecht berät Frau Look-Steinborn kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, eine Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, einen Schenkungsvertrag und dessen Gestaltung, das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, eine Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, insbesondere bei Miterbengesellschaften, die Beratung bei Erbausschlagung, die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung oder Durchsetzung von Pflichtanteilsdurchsetzung geht.
Im Übrigen ist die Juristin im Immobilienrecht tätig. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Baurecht. Im Mietrecht reicht die Tätigkeitsspanne von der Streitschlichtung zwischen den Mietparteien über die Kündigungsdurchsetzung des Vermieters bis zum Kündigungsschutz des Mieters. Hier erfolgt eine umfassende und fachkundige Beratung durch die Vertretung durch Rechtsanwältin Look-Steinborn.
An ihrem Beruf schätzt sie die individuelle Beratungsmöglichkeit sowie die Auseinandersetzungen mit meist komplizierten Materien. Zudem ist ihr der Kontakt zu den Mandanten sehr wichtig.