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Jürgen Lentz aus 12169 Berlin


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Jürgen Lentz spricht folgende Sprachen:


 

Im Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht bearbeitet Rechtsanwalt Lentz alle Fragen und Aufgaben in Zusammenhang mit der Erfassung und Verwaltung von Nachlassvermögen, Klärung erbrechtlicher Ansprüche bis hin zur Auseinandersetzung größerer Erbengemeinschaften und Verteilung des Nachlasses an die Erben. Da durch den Tod eines Menschen dessen Vermögen als Ganzes häufig auf mehrere Erben übergeht, stellt sich mitunter die Frage nach der ordnungsgemäßen Verwaltung dieses Vermögens bis zur Verteilung an die Erben, insbesondere wenn diese sich nicht einig sind.  Nicht selten werden dann Verhandlungen über die Auseinandersetzung des Nachlasses nötig. In diesen Angelegenheiten hat Rechtsanwalt Lentz große Routine erworben. Die Klärung der Erbfolge, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses nach Wünschen der Erben, Durchsetzung von Pflichtteilanspruches sind Themen, die er sicher und zuverlässig zu betreuen weiss.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betreuungsrecht. Durch die starke Zunahme pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft ist das Thema der gesetzlichen Betreuung und der Alternativen dazu zusehends in den Vordergrund gerückt und betrifft weit mehr Menschen als früher. Der Betroffene ist unzufrieden mit dem ihm vom Vormundschaftsgericht zugewiesenen Betreuer. Angehörige fühlen sich häufig durch die immer komplexer werdenden Sachverhalte einer gesetzlichen Betreuung überfordert. Oder aber es sind keine Angehörigen vorhanden, die dem zu betreuenden Menschen nach dem Gesetz  rechtlichen Beistand geben können. In diesen Bereichen verfügt Rechtsanwalt Lentz aufgrund seiner Tätigkeit als Betreuer über viel Erfahrung auf dem Gebiet der gesetzlichen Betreuung und der Alternativen dazu.

Da sein Interesse schon zu Studienzeiten dem Strafrecht galt, ist Rechtsanwalt Lentz auf diesem Gebiet als Strafverteidiger tätig. Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafverteidigung behandelt er zugleich das Lebensmittelrecht als Interessenschwerpunkt.  Denn gerade hier kommt es häufig beispielsweise wegen Verstosses gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zu Bußgeld- und Strafverfahren. Auch im Lebensmittelrecht gibt es immer neue gesetzliche Regelungen, die in ihrer Menge und häufig auch Unübersichtlichkeit zunehmend schwerer zu durchschauen und umzusetzen sind. Eine große Rolle spielt hier beispielsweise die Lebensmittelhygiene. Rechtsanwalt Lentz hat durch seine Tätigkeit als Verteidiger auch in diesem Bereich viel Erfahrung gesammelt.

Weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Lentz ist das Verkehrsrecht. Hier behandelt er alle Fragen, die Verkehrverstöße und Verkehrsunfälle betreffen. Hierzu zählt die Verteidigung in  Bußgeld- und Strafverfahren sowie die Regulierung von Unfallschäden und Durchsetzung der Schadensersatzansprüchen wie bspw. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.

Adresse

  • Jürgen Lentz
  • Selerweg 33
    12169 Berlin
    Steglitz / Zehlendorf
    Deutschland
  • Telefon   +49 30 7958072
  • Telefax   +49 30 7958074

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