Maria Gerlach-Pieroth ist eine seit 1987 in Fürth im Odenwald etablierte Rechtsanwältin, die in erster Linie Mandate aus dem Familienrecht sowie dem Sozialrecht bearbeitet. In beiden Rechtsgebieten ist sie bei der Anwaltskammer als Fachanwältin zugelassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Notarsachen. Regelmäßig vertritt sie aber auch Mandanten bei Problemen aus dem Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht sowie allgemeinen Zivilrecht.
Seit Oktober 2001 arbeitet Rechtsanwältin Petra Schäfer mit in der Kanzlei. Sie ist für den Bereich Arbeitsrecht zuständig und hat dazu auch den Fachanwaltslehrgang absolviert. Außerdem ist sie im Mietrecht und Verkehrsrecht tätig.
In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Fachanwältin Gerlach-Pieroth regelmäßig Themen wie Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich sowie das Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, aber auch die Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Frau Gerlach-Pieroth liegt der friedliche Ausgang eines familienrechtlichen Problems am Herzen. Unter Berücksichtigung aller möglichen Konsequenzen scheut sie sich aber auch nicht davor, dem Mandanten die Situation klar und deutlich offenzulegen, seinem Wunsch entsprechend zu agieren und ihn vor Gericht engagiert zu vertreten.
Die Kanzlei bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Maria Gerlach-Pieroth ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Das Sozialrecht, insbesondere die Sozialversicherungen, sollen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall gewährleisten. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel, BAföG), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Vor allem spielt aber das Sozialrecht im Berufsleben und bei Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) eine wesentliche Rolle. Fachanwältin Gerlach-Pieroth berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.
Ferner wird die Juristin im Erbrecht tätig und übernimmt auch erbrechtliche Aufgaben als Notarin. Wenn der Erbfall eintritt, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung zu betrauen, um sich Ärger und Konflikte mit den anderen Erbberechtigten zu ersparen. Die Rechtsanwältin und Notarin berechnet Ihren Erbanspruch oder Pflichtteil an der Erbmasse und wird Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben oder der Erbengemeinschaft durchsetzen. Außerdem kann eine Erbschaftsausschlagung relevant werden. Frau Gerlach-Pieroth prüft den konkreten Sachverhalt in Ihrem persönlichen Fall, um Ihnen bei der Entscheidung juristisch zur Seite zu stehen, den Erbschein zu beantragen oder doch lieber die Erbschaft auszuschlagen. Obendrein können Sie die Volljuristin für eine erbrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Sie wird Ihre Fragen und Probleme klären um Testament, Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Patientenverfügung, Nachlassregelung, Nachlassverwaltung, Unternehmensnachfolge. Großes Können hat Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth in der Vergangenheit bei der Gestaltung v on Testamenten zu Gunsten psychisch kranker oder behinderter Menschen bewiesen. Im Laufe der Zeit konnten für die Betroffenen etliche individuell abgestimmte Regelungen und ganz konkret erbrechtliche Gestaltungen getroffen werden.
In Zusammenhang mit dem Erbrecht ist gleichsam ihre Tätigkeit als Notarin zu erwähnen. Als Notarin gestaltet Maria Gerlach-Pieroth für Sie einen solchen erbrechtlichen Vertrag und bietet auch die erforderliche notarielle Beurkundung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Vertragsrecht. Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung. Der Vertrag erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.
Desweiteren werden die Mandanten im Allgemeinen Zivilrecht beraten. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Die Kanzlei befindet sich im Ringelnatzweg 6 in Fürth im Odenwald. Direkt vor der Kanzlei finden Sie ausreichend Parkmöglichkeiten.
Die Büroöffnungszeiten sind von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Aufgrund ihrer Lage umfasst das Einzugsgebiet der Kanzlei unter anderen die Orte Faustenbach, Alsbach-Hähnlein, Rimbach, Zwingenberg, Lindenfels, Einhausen, Lautertal, Grasellenbach, Lorsch, Heppenheim und Bensheim.
Haben Sie Fragen oder benötigen fachlichen Rat, melden Sie sich bei Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth. Sie freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!