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Rechtsanwalt Dr. Frank Leonhard Watz aus 44141 Dortmund


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Frank Leonhard Watz spricht folgende Sprachen:


 

Dr. Frank Leonhard Watz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Pretoria in Südafrika. Ein Teil seines Referendariates absolvierte er in Namibia und wurde promoviert zum Thema Grundrechte in der Verfassung Namibias. Er erwarb dabei auch noch den Titel Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht.

Er arbeitet im Übrigen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechtes und des öffentlichen Rechtes.

Im Ausländerrecht betreut er seine Mandanten umfassend auch im zivil- und strafrechtlichen Fragen. Dazu gehören Duldung, Visa, Abschiebung, Abschiebehaft, Aufenthaltsgenehmigung, Asylverfahren, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung, Eheschließung und Scheidungen, Kindschaftsrecht, Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht.

Darüber hinaus vertritt er umfangreiche Verfahren in Sozial- und Behindertenrecht. Seine Tätigkeit erstreckt sich dabei auf Fragen zum Sozialversicherungskanal, zur Sozialhilfe, zu Alterabsicherung wie Rente, Betriebsrente oder Versorgungsausgleich oder zu Rehabilitation, Teilhabe, Sozialleistung oder Schadensersatzanspruch.

Des Weiteren vertritt Dr. Frank Leonhard Watz Sie in allen Fragen des Zivilrechts, d. h. in den Rechtsfragen bei Streitigkeiten der Bürger untereinander, z. B. Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht, aber auch auf Fragen des Arbeitsrechtes.

Die strafrechtliche Tätigkeit von Dr. Frank Leonhard Watz bezieht sich auf die Fragen der Straf- und Ordnungswidrigkeiten.

Im Steuerrecht wird zwar nicht der Bereich der klassischen Buchhaltung betreut, aber alle Verfahren vor den Finanzgerichten sowie Einsprüche gegen Steuerbescheide und bei der (strafbefreienden) Selbstanzeige, im Falle der Steuerhinterziehung, Steuerprüfung, Steuerfahndung oder Kontrollmitteilung.

Für ihn steht der persönliche Kontakt zu den Mandanten im Vordergrund seiner Arbeit. Dabei spielt die Rundumbetreuung eine Rolle – und er scheut sich auch nicht, im Falle eines Rechtsgebietes, das er nicht betreuen kann, seine Mandanten an einen Kollegen zu empfehlen. Diese Rundumbetreuung bedeutet, dass grundsätzlich der Auftritt der Mandanten vor Gericht durch den Anwalt erfolgt, der den Fall auch von Anfang an betreut hat.

Auch wird er Sie regelmäßig und ohne Umschweife von denen aus seiner Sicht gegebenen Erfolgsaussichten unterrichten, selbst wenn diese nicht gut sein sollten oder sich im Laufe des Verfahrens andere Aussichten ergeben.

Adresse

  • Dr. Frank Leonhard Watz
  • Lübkestr. 11
    44141 Dortmund
    Innenstadt Ost
    Deutschland
  • Telefon   +49 231 594074
  • Telefax   +49 231 599292

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