RA Dr. Heinrichs ist auf den Gebieten des Verwaltungsrechts, des Arbeitsrechts, Sozialrechtes und Personenversicherungsrechts tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Überschneidungsbereich dieser Gebiete, dem öffentlichen Dienstrecht.
Haben Sie anstatt oder ergänzend zu der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder sind Sie außer durch Ihre Berufsgenossenschaft noch durch eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und Invalidität geschützt, so können Sie mit Ihrer privaten Versicherung grundsätzlich dieselben Schwierigkeiten bekommen, wie mit den gesetzlichen Sozialversicherungen oder mit Ihrer Beihilfestelle. Auch hierbei werden Sie durch RA Dr. Heinrichs kompetent unterstützt.
Mit befristeten Arbeitsverhältnisse, Kündigungen, Abmahnungen und zweifelhaften Zeugnissen, aber auch mit Problemen der sogenannten "Scheinselbständigkeit", sowie Mobbing am Arbeitsplatz hat RA Dr. Heinrichs im Bereich des Arbeitsrechts häufig zu tun.
Bei allen Problemen, die Sie mit Behörden haben, können Sie sich an RA Dr. Heinrichs wenden. Geht es um Ihre Baugenehmigung, Ihre Gewerbeerlaubnis, um den Entzug Ihres Führerscheins, den Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Bafög, so finden Sie in RA Dr. Heinrichs einen engagierten und kompetenten Berater.
Dies gilt ebenso, wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Jugendamt, dem Arbeitsamt oder der Krankenkasse haben oder Ihre Rente falsch berechnet wurde.
In einem Lehrgang hat RA Dr. Heinrichs Grundkenntnisse in der Mediation erworben.
Den optimalen Weg zur Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten zu finden, ist für RA Dr. Heinrichs das wichtigste Ziel seiner anwaltlichen Tätigkeit.