Elke Winkler wurde 1966 in Speyer geboren. Im Anschluss an eine dreijährige Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten schloss sie in vier weiteren Jahren 1994 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit einem Prädikatsexamen ab und ist seit Beendigung des Rechtsreferendariates 1996 als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig. Seit 2001 ist sie als Anwältin am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen. Ihre Doktorarbeit hat sie berufsbegleitend im Arbeitsrecht bei Prof. Dr. von Hoyningen-Huene fertiggestellt.
Ihre berufliche Qualifikation kann Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler nicht nur durch die Erlangung eines Doktortitels nachweisen, sondern auch aufgrund ihrer rund fünfjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin in der bundesweit renommierten BGH-Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Rudolf Nirk und Prof. Dr. Norbert Gross. Im Rahmen der Anfertigung von Revisionsschriften für den Bundesgerichtshof sowie der Erstellung von Fachgutachten war sie regelmäßig mit der Problemlösung in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten befasst. Die Arbeit in der renommierten Kanzlei brachte ihr Einblicke auf höchster juristischer Ebene sowie weitgestreute Kenntnisse im gesamten zivilrechtlichen Bereich.
Die Rechtsanwältin vereint eine außerordentliche Qualifikation mit persönlichem Engagement, das sie der Juristerei einst verschrieb.
Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler berät und vertritt Sie vornehmlich im Arbeitsrecht, privaten Baurecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.
In arbeitsrechtlichen Fällen vertritt sie vorwiegend die Arbeitgeberseite, da eine Reihe von Firmen und mittelständischen Betrieben zu ihren Dauermandanten gehören. Sie wurde aber auch in zahlreichen Fällen von Arbeitnehmern mandatiert, zum Beispiel im Falle einer Kündigung oder der Geltendmachung von Entgeltansprüchen. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Frau Winkler bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Rechtsanwältin Elke Winkler steht Ihnen mit ihrem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Zudem gehört die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung zu ihrem Fachbereich.
Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechtes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler auch damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Die Juristin berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Frau Winkler die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das private Baurecht, welches die Gesamtheit der Normen und Gesetze darstellt, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Die Rechtsanwältin berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im baurechtlichen Bereich ist die Rechtsanwältin häufig auch mit den Vorschriften der VOB/B, des BGB und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgrund von Rechtsstreitigkeiten wegen mangelhafter Werkleistungen an Bauwerken oder Regressansprüchen gegen Architekten befasst. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Fälle aus den Bereichen Erbrecht, Vertragsrecht sowie Mietrecht werden ebenfalls von Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler betreut — im Grunde die meisten Rechtsgebiete, die dem Allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen sind. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Elke Winkler berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht haben sich in den letzten Jahren zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Frau Winkler.
Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Sie entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese gewissenhaft und individuell von ihr überprüft. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Frau Winkler für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler machen sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.
Die Juristin wird auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Elke Winkler als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler Sie im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die Juristin setzt sich ausschließlich für die Seite der Versicherungsnehmer ein, um die Auszahlung der beanspruchten Versicherungsgelder außergerichtlich oder gerichtlich zu bewirken — so etwa bei Verweigerung der Auszahlung von Versicherungsleistungen bei Brandschäden oder aus einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden Ansprüche der Mandanten geltend gemacht gegenüber Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherungen, Ansprüche aufgrund privater und betrieblicher Haftpflicht, Ansprüche aus dem Recht der Fahrzeugversicherung, der Kaskoversicherung, ebenso Ansprüche aus Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Insbesondere überprüft Rechtsanwältin Winkler das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, den Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsverträgen — bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
Eine Spezialität von Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler ist auch das Wettbewerbsrecht: Markenrecht, Urheberrecht und Kartellrecht. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Frau Winkler berät Sie bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Sie gestaltet für Sie auch einen Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft die Juristin Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler Sie auch im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitkonkurrenten.