Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht, Strafrecht und das Verkehrsrecht, Interessensschwerpunkte hingegen das Familienrecht und das private Baurecht. In seiner täglichen Arbeit ist er unter anderem mit Themen wie Verkehrsunfällen, Bußgeldern, dem Strafvollstreckungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Kündigungsschutzklagen, dem Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht, Mobbing, Unterhalt, Abfindungen, Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmerverbände, dem Umgangs- und Sorgerecht und Scheidungen etc. befasst.
Herr Brinkmann legt Wert darauf, mit diesen Tätigkeitsfeldern nur einen Ausschnitt seines juristischen Arbeitens aufzuzeigen. Für ihn sind Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten aufgrund von Überschneidungen und Rechtsgebiet übergreifendem Arbeiten unerlässlich.
Seine Sprachkenntnisse umfassen ein gutes Englisch.
An seinem Beruf liebt er allgemein das juristische Arbeiten und den Umgang mit den Menschen. Wichtig ist für ihn insbesondere ein von gegenseitigem Vertrauen getragenes Mandantenverhältnis.
Als seine größte juristische Stärke bezeichnet er seine Fähigkeit zur Vermittlung und Verhandlung.